Sichern Sie sich Ihre Registrierkassenprämie!
Damit die Prämie auch wirklich zusteht, muss die Registrierkasse noch bis zum 31.03.2017 angeschafft werden.
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Die Hauptaufgabe der neuen Registrierkasse ist es, die Aufzeichnungen des Umsatzes vor Manipulationen zu schützen. Für die nötige Sicherheit sorgt eine Signaturerstellungseinheit, die für jeden einzelnen Barumsatz eine unabänderliche Signatur vergibt. Mit einer solchen Einheit muss ab 1.4.2017 jede Registrierkasse verbunden sein.
Um die finanzielle Belastung der Unternehmen für die Anschaffung einer Registrierkasse samt Sicherungssystem abzufedern, bietet das Finanzministerium eine einmalige Prämie an. Die Prämie erhält, wer zwischen 1.3.2015 und 31.3.2017 eine Registrierkasse neu anschafft oder ein vorhandenes Kassensystem umrüstet.
Sie beträgt
Ob ein Kassensystem mit mehreren Eingabestationen oder mehrere einzelne Kassensysteme vorliegen, hat der Gesetzgeber von der Anzahl der Signaturerstellungseinheiten abhängig gemacht. Hat jede Kasse eine eigene Signaturerstellungseinheit, handelt es sich um mehrere Kassensysteme und es gibt pro Kassensystem € 200,00 Prämie, z. B. für drei Kassensysteme € 600,00.
Werden die Daten der einzelnen Kassen zentral auf einem signaturerstellenden Server gespeichert, liegt nur ein Kassensystem vor. Im Fall einer zentralen Signaturerstellungseinheit und vier damit verbundenen Kassen beträgt die Prämie € 200,00, bei zehn damit verbundenen Kassen beträgt die Prämie € 300,00 (€ 30,00 für jede Kasse).
Hinweis: Damit die Prämie auch wirklich zusteht, muss die Registrierkasse noch bis zum 31.03.2017 angeschafft werden.
Der Unternehmer muss die Prämie in der Steuererklärung (Formular E108c) für das Jahr, in dem die Umrüstung erfolgt ist, beantragen. Er kann die Prämie mit dem Formular E108c auch vorzeitig geltend machen.
Stand: 28. September 2016
Damit die Prämie auch wirklich zusteht, muss die Registrierkasse noch bis zum 31.03.2017 angeschafft werden.
Erst 2015 holte Österreich aus anderem Anlass die Genehmigung der EU-Kommission ein.
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Ein nächstes Jahr angeschaffter Wagen muss bereits dem niedrigeren Grenzwert entsprechen.
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