Neue Regelungen zur SV-Pflicht bei grenzüberschreitendem Homeoffice
Wo unterliegt ein Dienstnehmer im ausländischen Homeoffice der SV-Pflicht?
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Werden sonstige Leistungen (Dienstleistungen) im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten erbracht, so ist es wichtig festzustellen, in welchem Land der Umsatz steuerbar ist.
Hier ist zu unterscheiden, ob der Leistungsempfänger Unternehmer ist (B2B – Business-to-Business-Leistungen) oder Nicht-Unternehmer (B2C - Business-to-Customer-Leistungen).
Als Unternehmer für diese Fragestellung gilt entsprechend dem Umsatzsteuergesetz (UStG),
Wird die Leistung an einen Unternehmer erbracht, so regelt die Generalklausel, dass die sonstige Leistung an jenem Ort steuerbar ist, an dem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (Empfängerort). Wird die Leistung an einen Nicht-Unternehmer erbracht, so gilt der Ort, an dem der (leistende) Unternehmer sein Unternehmen betreibt.
Diese Grundregel ist immer anzuwenden, außer es handelt sich um eine sonstige Leistung, für die eine Sonderregel vorhanden ist, wie zum Beispiel für
Dieser Artikel bietet nur einen Überblick über die diesbezüglichen, zum Teil sehr komplexen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes. Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten empfiehlt es sich jedenfalls eine konkrete individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Stand: 26. April 2023
Wo unterliegt ein Dienstnehmer im ausländischen Homeoffice der SV-Pflicht?
Bei bestimmten Auslandssachverhalten ist eine zusätzliche Meldung erforderlich.
Versäumen Sie nicht diese Frist!
Es ist zu unterscheiden, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Nicht-Unternehmer ist.
Deutliche Anhebung in allen Bundesländern.
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EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen.
Auch bei KMUs bringt Controlling wichtige Informationen für das Management.
Auf der Homepage des Austria Wirtschaftsservice wurde die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss 1 für Unternehmen veröffentlicht.
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