News zum Thema: "Gehaltsvorschuss"
Sachbezug aufgrund von Zinsersparnissen ab 2024
Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2024 zwischen variablen und unveränderlichen Zinssatz zu unterscheiden. (27.03.2024)
Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024
Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig. (27.11.2023)
Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2023
Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig (28.11.2022)
Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltvorschuss 2022
Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. (27.11.2021)
Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2021
Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses (24.11.2020)
Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2019
Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen auch in 2019 ein Sachbezug in Höhe 0,5 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen. (27.11.2018)
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Ihr Mitarbeiter ist knapp bei Kasse und Sie unterstützen ihn mit einem Gehaltsvorschuss oder einem Darlehen? (28.11.2017)
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