Wie ist der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen geregelt?
Die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen wurde veröffentlicht. Im Folgenden finden Sie dazu einige Eckpunkte.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Alle Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die im Bundesgebiet Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschäftigen, haben grundsätzlich einen Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) zu leisten. Mitglieder der Kammer der gewerblichen Wirtschaft haben neben dem DB auch einen Zuschlag (DZ) abzuführen. Es handelt sich beim DZ um eine Kammerumlage der Wirtschaftskammer.
DB und DZ werden von der Summe der Arbeitslöhne, die in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer gewährt werden, berechnet. Die Höhe des DB ist bundesweit gleich und beträgt grundsätzlich 3,9 % der monatlichen Bruttolohnsumme. Ab dem Kalenderjahr 2025 beträgt der DB 3,7 % und auch in den Jahren 2023 und 2024 beträgt der Beitrag 3,7 %, wenn dies in bestimmten lohngestaltenden Vorschriften so festgelegt ist.
Die Höhe des DZ ist in den Bundesländern unterschiedlich. Die Prozentsätze haben sich für 2024 wie folgt reduziert:
2024 | 2023 | |
Burgenland | 0,40 % | 0,42 % |
Kärnten | 0,37 % | 0,39 % |
Niederösterreich | 0,35 % | 0,38 % |
Oberösterreich | 0,32 % | 0,34 % |
Salzburg | 0,36 % | 0,39 % |
Steiermark | 0,34 % | 0,36 % |
Tirol | 0,39 % | 0,41 % |
Vorarlberg | 0,33 % | 0,37 % |
Wien | 0,35 % | 0,38 % |
Für DB/DZ/Kommunalsteuer gilt: Ist die Bemessungsgrundlage in einem Kalendermonat nicht höher als € 1.460,00, verringert sie sich um € 1.095,00.
Stand: 28. Januar 2024
Die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen wurde veröffentlicht. Im Folgenden finden Sie dazu einige Eckpunkte.
Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nutzen.
Für Zahlungen an ehrenamtlich Tätige wurde ein steuerfreies Freiwilligenpauschale geregelt.
Welche Änderungen ergeben sich für begünstigte Körperschaften durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz?
Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich.
Die Kammerumlage 2 wurde in den Bundesländern in unterschiedlicher Höhe gesenkt.
Wird Ihr Unternehmen zahlungsunfähig, liegt ein Insolvenztatbestand vor.
Pflichtveranlagung Steuerbegünstigung Freigrenze Abgabenbehörde Schüler Schulden Investition Liechtenstein Abgabenerklärung Krankengeld Steuerabkommen Nachforderungszinsen Sanierung Nachtschwerarbeitsbetrag Mietzins Dienstleistungsscheck Bildungsfreibetrag Vereinsfest Generalversammlung Mitarbeiterzeitung Seminar Probearbeit Kommunalsteuerprüfung Repräsentationsaufwendung Pendlereuro Steuerberater Wien Steuerberater Wien 1. Bezirk Steuerberater 1010 Wien Steuerberater Wien Innere Stadt