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Neuerliche Zinserhöhung bei der Finanz

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Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gilt mit Wirksamkeit ab 21.12.2022 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 3,88%.

Stand: 27. Januar 2023

Bild: JD8 - stock.adobe.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Februar 2023

Steuerspartipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2022

Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nutzen.

Sportler: Wie wurde die Grenze für steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen erhöht?

Änderungen für Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer ab 2023.

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023

Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.

Neuerliche Zinserhöhung bei der Finanz

EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen.

Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?

Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich.

Wieviel ist Ihr Unternehmen wert?

Bei bestimmten Anlässen ist es notwendig oder sinnvoll, den Wert des Unternehmens zu ermitteln.

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