Der richtige Partner für Sie!

Steuernews für Klienten

Wie wurde die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verlängert?

Illustration

Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KGs) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch offenlegen. Durch die Covid-19-Gesetzgebung wurde allerdings im Wesentlichen für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine mit Bilanzstichtag vor dem 1.1.2021 (wenn die Aufstellungsfrist am 16.3.2020 noch nicht abgelaufen war) die Offenlegungsfrist auf zwölf Monate verlängert.

Diese Regelung wurde nun erweitert. Die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch wurde für Jahresabschlüsse mit Stichtag bis einschließlich 30.9.2021 auf zwölf Monate (statt neun Monate) erstreckt. Für Jahresabschlüsse, bei denen der Bilanzstichtag nach dem 30.9.2021, aber vor dem 31.1.2022 liegt, ist die Bestimmung so anzuwenden, dass die Offenlegungsfrist spätestens am 30.9.2022 endet.

Stand: 26. Januar 2022

Bild: nateejindakum - Adobe Stock.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Februar 2022

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2021

Mit welchen Tipps Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung Steuern sparen können zeigt Ihnen der folgende Steuernewsartikel.

Wie können Fahrtkosten für die Arbeitnehmerveranlagung nachgewiesen werden?

Sind Fahrtkosten dem Grund nach als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig, so gilt dies unabhängig davon, ob das Erfordernis einer Reise erfüllt ist.

Wo sind Webseminare umsatzsteuerpflichtig?

Im folgenden Artikel erfahren Sie, wo Webseminare der Umsatzsteuer unterliegen.

Wie wurde die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verlängert?

Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch offenlegen.

Senkung des IESG-Zuschlag

Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) wurde per 1.1.2022 mittels Verordnung von 0,2 % auf 0,1 % gesenkt.

Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?

Im Februar sind für Unternehmer einige zusätzliche Meldefristen und Besonderheiten zu beachten.

Was ist der Deckungsbeitrag?

In diesem Newsartikel erfahren Sie, wie eine Deckungsbeitragsrechnung Ihnen Auskunft gibt, wie ein Produkt zur Abdeckung der Fixkosten beiträgt.

akzente Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Führichgasse 6 1010 Wien Österreich +4315125863 +4315134041 http:/www.akzente.at/