Abgabenänderungsgesetz 2023: Entnahme von Gebäuden zum Buchwert oder gemeinen Wert?
Überblick über die wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit Gebäudeentnahmen.
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Nach geltender Rechtslage bestehen Steuerbefreiungen für Mitarbeiterbeteiligungen in Höhe von € 3.000,00 für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Beteiligungen bzw. € 4.500,00 bei Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen.
Mit einem eigenen steuerlichen Modell für Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups und jungen KMUs soll entsprechend einem Gesetzesentwurf – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Besteuerungsaufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile gewährt und die Komplexität der Bewertung des geldwerten Vorteils durch eine Pauschalregelung vermindert werden.
Im Folgenden einige (unvollständige) Eckpunkte der geplanten Regelung:
Die entsprechende Gesetzesänderung lag bei Drucklegung dieses Artikels als Ministerialentwurf vor. Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 29. August 2023
Überblick über die wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit Gebäudeentnahmen.
Eine neue Rechtsform soll insbesondere Start-ups mehr Flexibilität bringen.
Vorsteuerrückerstattung, Bilanzveröffentlichung, Vorauszahlungen und Anspruchsverzinsung.
Neue Möglichkeiten für Start-ups und junge KMUs zur Bindung von Mitarbeitern.
Krankenversicherte Neue Selbständige erhalten eine Beitragsgutschrift.
Bis zu € 3.000,00 steuerfrei.
Kundenstimmen stärken Glaubwürdigkeit und vermitteln Sicherheit.
Die entsprechende Richtlinie zur Förderung wurde veröffentlicht.
Anpassungsgesetz arbeitgeber Behindertenpauschbeträge Tagesgeld Umsatzplanung familienhafte Mitarbeit Istbesteuerung Arbeitsplatzevaluierung Familienbeihilfe Probearbeit Nutzungsdauer Videokonferenz Verjährung Mining Steuerrückerstattung Unfall Zuzugsfreibetrag Beitragsgrundlage Bilanzstichtag Gewerbebetrieb Zahlungsschwierigkeiten Gemeinnützigkeit Zoll Betriebsausflug Straffreiheit Steuerberater Wien Steuerberater Wien 1. Bezirk Steuerberater 1010 Wien Steuerberater Wien Innere Stadt