Der richtige Partner für Sie!

Steuernews für Klienten

Wie läuft eine Außenprüfung ab?

Illustration

Die Außenprüfung (AP) überprüft nicht nur die Buchhaltung, sondern vor allem den Betrieb und seine inneren Abläufe und läuft im Wesentlichen wie folgt ab:

Die Ankündigung der AP kann entweder beim Abgabenpflichtigen oder bei seinem steuerlichen Vertreter erfolgen. Für die Vereinbarung des Prüfungsbeginns ist zu klären, ob alle erforderlichen Personen (Steuerberater, Leiter des Rechnungswesens, Leiter der EDV) verfügbar sind. In der Prüfungsanordnung ist zu prüfen, ob die Angaben zu Prüfungszeitraum, sachlichem Prüfungsumfang, Prüfungstermin und Name des Prüfers enthalten sind.

Ort der AP sollte primär der Betrieb sein. Es ist dem Prüfer möglichst ein separater abschließbarer Raum zur Verfügung zu stellen. Sollte es am geeigneten Raum fehlen, bietet die Kanzlei des Steuerberaters eine geeignete Alternative. Zu klären ist auch, wer dem Prüfer als Auskunftsperson zur Verfügung stehen soll.

Weiters ist zu klären, wie der Prüfer Zugang zu den Belegen und sonstigen Unterlagen bekommt. Beispiele für diese Unterlagen sind Buchhaltungsunterlagen (auf Datenträgern), elektronische Aufzeichnungen, wie beispielsweise jene aus Registrierkassen und anderer Software, Jahresabschlüsse inklusive Inventuren und Anlagenverzeichnisse, Gesellschafterbeschlüsse und Wirtschaftsprüfungsberichte und Aufsichtsratsprotokolle sofern vorhanden. Zudem braucht der Prüfer Zugriff auf alle Belege und Berechnungsgrundlagen der Buchungen in der FIBU und für die Bilanz. Auch Verträge (Miet-, Kauf- oder Leasingverträge) können eingesehen werden, ebenso natürlich alle Berechnungsgrundlagen für die Steuererklärungen und der Mehr-Weniger-Rechnung.

Die Schlussbesprechung bildet den formalen Abschluss des Prüfungsverfahrens, welche der Erörterung des Prüfungsergebnisses sowie dem Grundsatz des Parteiengehörs dient. Dazu sind jedenfalls der Abgabenpflichtige und sein steuerlicher Vertreter zu laden.

Stand: 27. August 2019

Bild: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe September 2019

Wie ist der „Papamonat“ ab 1.9.2019 geregelt?

Seit 1.9.2019 haben grundsätzlich alle Väter von Neugeborenen unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstnehmer Anspruch auf einen sogenannten Papamonat, also einer Freistellung anlässlich der Geburt.

Wie sollen sich die Voraussetzungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ändern?

Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen werden ab 2020 erweitert.

Wie läuft eine Außenprüfung ab?

Die Ankündigung der AP kann entweder beim Abgabenpflichtigen oder bei seinem steuerlichen Vertreter erfolgen.

Muss man als Unternehmer an der neuen elektronischen Zustellung durch Behörden teilnehmen?

Mit Beginn 2020 können Behörden grundsätzlich bundesbehördliche Dokumente elektronisch zustellen.

Was ist bis zum 30.9.2019 von Unternehmern insbesondere zu beachten?

Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.

Wie ist die neue Pauschalierung in der Einkommensteuer gestaltet?

Falls die geplante Steuerreform 2020 noch Ende September im Nationalrat beschlossen wird, kommt mit 2020 auch eine neue Pauschalierung im Bereich der Einkommensteuer.

Wichtiges Steuerungsinstrument für Unternehmer: Das Budget 2020

Wer ein Unternehmen führt – egal ob Großkonzern oder Ein-Mann-Betrieb –, möchte seine Produkte oder Leistungen absetzen, Arbeitsplätze schaffen und erhalten und schließlich auch Gewinne erwirtschaften.

akzente Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Führichgasse 6 1010 Wien Österreich +4315125863 +4315134041 http:/www.akzente.at/