Können persönliche Informationen beim Steuernsparen helfen?
Um Ihre Steuererklärung korrekt erstellen zu können, ist eine Vielzahl von Informationen zu Ihrem Unternehmen und für die Einkommensteuererklärung auch zu Ihrer Person erforderlich.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Wer ein Unternehmen führt – egal ob Großkonzern oder Ein-Mann-Betrieb –, möchte seine Produkte oder Leistungen absetzen, Arbeitsplätze schaffen und erhalten und schließlich auch Gewinne erwirtschaften. Diese allgemeinen Ziele muss jeder einzelne Unternehmer für sich konkretisieren und Strategien zu deren Erreichung festlegen. Und schon sind Sie mitten in der Erstellung einer langfristigen Planung und konkret einem Budget für Ihre Umsätze und Aufwendungen für das nächste Jahr.
Ein fundiertes Budget mit einer betriebswirtschaftlichen Planung liefert dabei alle notwendigen Informationen für eine erfolgsorientierte Steuerung der Unternehmensaktivitäten. So können auch mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Krisen werden beherrschbar.
Betriebswirtschaftliche Planung zeigt, wie sich geplante Aktivitäten in den verschiedensten Unternehmensbereichen in einem Unternehmenserfolg niederschlagen werden. Ein realistisches und nachvollziehbares Budget für das nächste Jahr verschafft dem Unternehmen eine solide Basis. Neben der Finanzbedarfsplanung, Gewinn- und Verlustplanung und Bilanzplanung gibt es mehrere Teilpläne: Umsatzplanung, Investitionsplanung, Personalplanung und Liquiditätsplanung.
Stand: 27. August 2018
Um Ihre Steuererklärung korrekt erstellen zu können, ist eine Vielzahl von Informationen zu Ihrem Unternehmen und für die Einkommensteuererklärung auch zu Ihrer Person erforderlich.
Mit 1.9.2018 sind die im Juli im Parlament beschlossenen neuen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes in Kraft getreten.
Beim Verkauf eines Grundstücks fällt im Regelfall Immobilienertragsteuer (ImmoESt) an.
Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Arbeitsplatzevaluierung durchzuführen.
Diese allgemeinen Ziele muss jeder einzelne Unternehmer für sich konkretisieren und Strategien zu deren Erreichung festlegen.
Timeboxing Finanzgericht Beherbergung Pendlereuro Hinweispflicht Investitionsplanung Teambuilding Personalkosten Steuerbelastung Steuerrückerstattung Energie Umsatzsteuerpauschalierung Fakturierung VwGH Arbeitslosenversicherung Forschungsprämie Inflation Auflösungsabgabe Verpachtung Schwerarbeitsmeldung familienhafte Mitarbeit Betriebswirtschaft Hausangestelltengesetz Steuerreformgesetz Kennzahlen Steuerberater Wien Steuerberater Wien 1. Bezirk Steuerberater 1010 Wien Steuerberater Wien Innere Stadt