Was bringt das neue Startup-Paket?
Die Bundesregierung hat ein Förderpaket für Startup-Unternehmen beschlossen.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Wird eine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft, ist sie Privatvergnügen, und die daraus resultierenden Verluste können nicht steuerwirksam genutzt werden.
Ist eine vermietete Eigentumswohnung fremdfinanziert, können Verluste entstehen. Dann kann diese Vermietung Liebhaberei sein. Liebhaberei liegt bei Vermietung einer Eigentumswohnung also nicht vor, wenn in einem absehbaren Zeitraum (20 Jahre ab Beginn der Vermietung beziehungsweise 23 Jahre ab dem Anfall von ersten Aufwendungen) ein Gesamtüberschuss zu erwarten ist (Prognoserechnung erforderlich!).
Im Entscheidungsfall haben die durch die Wirtschaftskrise im Jahr 2008 verursachten Kursschwankungen den für den Kauf der vermieteten Wohnung aufgenommenen Fremdwährungskredit in die Höhe getrieben und einen vorzeitigen Verkauf der Wohnung – mit Verlust – nach sich gezogen.
Das BFG führt zur Frage der Liebhaberei aus: Lässt die Prognoserechnung für den veranschlagten Zeitraum zwar einen Gesamtgewinn erwarten, wird die Vermietung aber vorzeitig mit Gesamtverlust beendet, ist zu unterscheiden, ob
Unwägbarkeiten sind unerwartete Ereignisse, die von der Verwirklichung gewöhnlicher Geschäftsrisiken abzugrenzen sind. Im Entscheidungsfall blieb die Erhöhung des Kreditbetrages durch Kursschwankungen im normalen, Fremdwährungskrediten immanenten Bereich. Es lag keine Unwägbarkeit vor, weshalb die Vermietung als Liebhaberei einzustufen war.
Stand: 29. August 2016
Die Bundesregierung hat ein Förderpaket für Startup-Unternehmen beschlossen.
Als „familienhafte Mitarbeit“ wird die Aushilfstätigkeit eines Familienmitglieds im Betrieb bezeichnet.
Das Unternehmen kann bei Dienstreisen im Inland für ausgezahlte Tag- und Nächtigungsgelder die Vorsteuer abziehen.
Für einen Heimarbeitsplatz zum Zweck der Kinderbetreuung ist der Abzug aber nicht möglich.
Das neue Pensionskonto sollte für alle ab 1.1.1955 Geborenen bereits feststehen.
Wird eine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft, ist sie Privatvergnügen, und die daraus resultierenden Verluste können nicht steuerwirksam genutzt werden.
Affiliate-Marketing („Partner“-Marketing) ist eine Form von Online-Marketing.
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