Für welche Produkte und Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer erhöht?
Auf Umsätze, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt werden gilt weiterhin der alte Steuersatz.
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Ab 1.1.2016 kommen in diesem Bereich einige Änderungen.
Mitarbeiterrabatte, die über ein handelsübliches Ausmaß hinausgehen, sind ein steuerpflichtiger Sachbezug. Bis zu einer gewissen Höhe und unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese allerdings steuerfrei.
Rabatte bis zu 20 % je Mitarbeiter sind steuerfrei. Höhere Rabatte müssen aufgezeichnet werden. Eine Steuerpflicht besteht nur, wenn die Summe der aufgezeichneten Rabatte im Kalenderjahr größer als € 1.000,00 (Freibetrag) ist. In diesem Fall ist der übersteigende Anteil zu versteuern.
Beispiel: Eine Unternehmerin verkauft eine Handtasche an ihre Kunden um € 100,00 (üblicher Preis, abzüglich üblicher Rabatte).
Variante 1: Die Mitarbeiter bekommen die Tasche um € 80,00. Es ist kein Sachbezug anzusetzen, weil der Rabatt 20 % nicht übersteigt.
Variante 2: Verlangt die Unternehmerin jedoch nur € 70,00 für die Handtasche von ihren Mitarbeitern, ist die 20-%-Grenze überschritten. Die Differenz in der Höhe von € 30,00 ist allerdings nur dann ein zu versteuernder Sachbezug, wenn der jährliche Freibetrag von € 1.000,00 überschritten wurde.
Nicht mehr steuerbefreit ist die Abgabe von Freitabak, Zigaretten und Zigarren. Genauso entfällt auch der „Haustrunk“, der bisher für das Brauereigewerbe steuerfrei war. Auch Beförderungsunternehmen können unentgeltliche oder verbilligte Tickets nicht mehr steuerfrei an die Mitarbeiter abgeben.
Künftig werden Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begräbnis eines Arbeitnehmers, dessen (Ehe-)Partner oder Kinder und die Rückerstattung von SV-Beträgen steuerfrei.
Stand: 28. August 2015
Auf Umsätze, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt werden gilt weiterhin der alte Steuersatz.
Die Unterlagen sollten griffbereit und gesondert aufbewahrt werden. So wird auch sichergestellt, dass die Beamten bei einer Kontrolle nur diese Unterlagen einsehen.
Im Zuge der Steuerreform werden auch einige Absetz- und Freibeträge geändert.
Ab 1.1.2016 kommen in diesem Bereich einige Änderungen.
Mitarbeitermotivation funktioniert nur, wenn der Mitarbeiter von sich aus mehr leisten will!
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