Der richtige Partner für Sie!

Steuernews für Klienten

Pensionskontorechner

Illustration

Wissen Sie, wie hoch Ihre künftige Pension ausfallen wird?

Beginnend mit Juni 2014 wurden von der Pensionsversicherungsanstalt die ersten Informationen zu den Pensionskonten versendet. Auf dem Pensionskonto ist nunmehr für alle ab dem 01.01.1955 Geborenen ihre derzeitige Pensionshöhe mittels einer „Erstgutschrift“ ersichtlich.

Die bisher erworbenen Versicherungsleistungen sind in dieser „Erstgutschrift“ abgebildet und bilden die Grundlage für die zukünftige Pension. Mit jeder weiteren Beitragseinzahlung erhöht sich künftig der Kontostand.

Wie errechnet sich die Pension aus dem Pensionskonto?

Die Erstgutschrift zeigt am Pensionskonto den aktuellen Ansparbetrag für Ihre Pension an. Dividiert man die Gutschrift durch 14, erhält man den aktuellen monatlichen Bruttopensionswert. Pensionen werden 14-mal jährlich ausbezahlt – im April und Oktober gibt es eine Sonderzahlung.

Wie hoch wird meine Pension ausfallen, wenn ich noch mehrere Jahre arbeite?

Ab 2014 werden für jedes Jahr weitere 1,78 % Ihrer Beitragsgrundlage dem Pensionskonto in Form einer Teilgutschrift gutgebucht und somit Ihr Kontostand erhöht. Beitragsgrundlagen gibt es für Erwerbstätige (Lohn, Gehalt), Zeiten der Kindererziehung, den Bezug von Arbeitslosengeld usw.

Die Erstgutschrift und die Teilgutschriften werden zusammengezählt und bilden die Summe der Gutschriften. Unter der nachfolgenden Adresse können Sie unter Angabe Ihres Geburtsdatums, Ihres monatlichen Bruttogehaltes und der Höhe der Kontoerstgutschrift einfach ermitteln, wie hoch Ihre Pension zum Zeitpunkt des Erreichens des Regelpensionsalters ausfallen wird: www.pensionskontorechner.at

Stand: 27. August 2014

Bild: Monkey Business - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe September 2014

Ist der Verkauf des Hauptwohnsitzes steuerfrei?

Beim Verkauf eines Grundstücks fällt im Regelfall Immobilienertragsteuer (ImmoESt) an.

Besteuerung freiwillige Abfertigung

Wird ein Dienstverhältnis beendet, sieht das Gesetz eine verpflichtende Abfertigung für den Dienstnehmer vor.

Neues „Wahlrecht“ bei Metalllieferungen

Reverse-Charge: Im Regelfall schuldet der liefernde bzw. leistende Unternehmer die Umsatzsteuer (USt).

Pensionskontorechner

Wissen Sie, wie hoch Ihre künftige Pension ausfallen wird?

Was ist bei der nachhaltigen Stromerzeugung zu beachten?

Neuer Freibetrag: Lieferungen von elektrischer Energie unterliegen der Elektrizitätsabgabe.

Die interne Kommunikation verbessern

Ein positives Betriebsklima fördert die Motivation und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter.

akzente Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Führichgasse 6 1010 Wien Österreich +4315125863 +4315134041 http:/www.akzente.at/