Energiekostenzuschuss II (2023): Voranmeldung von 16.10. bis 2.11.2023
Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen umfasst Mehraufwendungen für Energie im Zeitraum 1.1.-31.12.2023.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | € 518,44 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 777,66 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 202,00 |
monatlich | € 6.060,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 12.120,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 7.070,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. September 2023
Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen umfasst Mehraufwendungen für Energie im Zeitraum 1.1.-31.12.2023.
Die ID Austria stellt eine Weiterentwicklung der Handysignatur bzw. der Bürgerkarte dar und wird diese ab 5.12.2023 ablösen.
Urteil des Obersten Gerichtshofes verweist auf Aufforderungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers.
Umfangreiche Info des Finanzministeriums gibt eine Übersicht.
Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG.
Steht der Betriebsausgaben- sowie Vorsteuerabzug auch für Ausgaben zu, die vor der Unternehmensgründung angefallen sind?
Welchen Unternehmungen droht eine zusätzliche Steuerlast im Rahmen der globalen Mindeststeuer?
Maximal Engpassleistung wurde erhöht – Neue maximale Anschlussleistung.
Fehlentwicklungen erkennen – rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.