Energiekostenzuschuss II (2023): Voranmeldung von 16.10. bis 2.11.2023
Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen umfasst Mehraufwendungen für Energie im Zeitraum 1.1.-31.12.2023.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Wie berichtet, stellen Einkünfte aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen in das Netz grundsätzlich – abgesehen insbesondere von Liebhaberei – Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. In einer eigenen gesetzlichen Regelung im Einkommensteuergesetz wurden aber ab der Veranlagung 2022 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen steuerfrei gestellt, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2023 wurde diese Bestimmung geändert. Bei der Anlage ist ab der Veranlagung 2023 zu beachten, dass die Grenze von 35 kWp und deren Anschlussleistung die Grenze von 25 kWp nicht überschritten wird.
Damit greift die Steuerbefreiung in Zukunft auch, wenn die Engpassleistung bis zu 35 kWp beträgt, wenn gleichzeitig die für die Netznutzung an der Übergabestelle vertraglich vereinbarte Leistung (die Anschlussleistung) den Wert von 25 kWp nicht übersteigt.
Zur Definition der Engpassleistung soll laut Erläuterungen zur Gesetzesänderung § 5 Abs. 1 Z 14 des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) und zur Definition der Anschlussleistung § 7 Abs. 1 Z 2 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010) herangezogen werden.
Stand: 27. September 2023
Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen umfasst Mehraufwendungen für Energie im Zeitraum 1.1.-31.12.2023.
Die ID Austria stellt eine Weiterentwicklung der Handysignatur bzw. der Bürgerkarte dar und wird diese ab 5.12.2023 ablösen.
Urteil des Obersten Gerichtshofes verweist auf Aufforderungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers.
Umfangreiche Info des Finanzministeriums gibt eine Übersicht.
Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG.
Steht der Betriebsausgaben- sowie Vorsteuerabzug auch für Ausgaben zu, die vor der Unternehmensgründung angefallen sind?
Welchen Unternehmungen droht eine zusätzliche Steuerlast im Rahmen der globalen Mindeststeuer?
Maximal Engpassleistung wurde erhöht – Neue maximale Anschlussleistung.
Fehlentwicklungen erkennen – rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.
Anpassungsgesetz arbeitgeber Behindertenpauschbeträge Tagesgeld Umsatzplanung familienhafte Mitarbeit Istbesteuerung Arbeitsplatzevaluierung Familienbeihilfe Probearbeit Nutzungsdauer Videokonferenz Verjährung Mining Steuerrückerstattung Unfall Zuzugsfreibetrag Beitragsgrundlage Bilanzstichtag Gewerbebetrieb Zahlungsschwierigkeiten Gemeinnützigkeit Zoll Betriebsausflug Straffreiheit Steuerberater Wien Steuerberater Wien 1. Bezirk Steuerberater 1010 Wien Steuerberater Wien Innere Stadt