Bis März 2021 verlängert: Welche Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?
Härtefallfonds bis März 2021 verlängert
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Wie bereits berichtet, werden mit der COVID-19-Investitionsprämie unter bestimmten Voraussetzungen aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen befristet bis 28.2.2021 gefördert. Dabei sind bestimmte Förderungsvoraussetzungen z. B. hinsichtlich des antragstellenden Unternehmens zu beachten. Auch sind einige Investitionen von der Förderung gänzlich ausgeschlossen.
Grundsätzlich erfolgt die Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 7 % bzw. 14 % der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen. 14 % Förderung sind möglich für bestimmte Investitionsteile aus den in der Förderrichtlinie definierten Bereichen:
Die umfangreichen Anhänge der Förderrichtlinie regeln hier viele Details, Beispiele und Voraussetzungen. Wichtig ist, diese Voraussetzungen vorab genau zu prüfen. So sind z. B. Elektro-Pkw (ausgenommen die für 7 + 1 Personen zugelassenen E-Busse dieser Klasse) nur dann mit 14 % förderfähig, wenn der Brutto-Listenpreis des Basismodells € 60.000,00 nicht übersteigt.
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 08.09.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle und detailliertere Informationen, Förderrichtlinie und FAQs finden Sie auf der Homepage der Austria Wirtschaftsservice GmbH (www.aws.at), die auch die Fördermaßnahme abwickelt.
Stand: 28. September 2020
Härtefallfonds bis März 2021 verlängert
Fristen und Termine bei Kündigung durch den Arbeitgeber
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Das vorsätzliche Unterlassen der Anzeige ist eine Finanzordnungswidrigkeit.
Der Bundesminister für Finanzen hat die Gastgewerbepauschalierungsverordnung geändert.
Die umfangreichen Anhänge der Förderrichtlinie regeln hier viele Details, Beispiele und Voraussetzungen.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zur zweiten Phase des Fixkostenzuschusses eine umfangreiche Förderrichtlinie veröffentlicht.
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