Was ändert sich 2019 bei den Meldungen an die Sozialversicherung?
Am 1.1.2019 werden wesentliche Bestimmungen des Meldepflicht-Änderungsgesetzes in Kraft treten.
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt und betragen für 2019:
Altersgruppe | 2018 |
0 – 3 Jahre | € 208,00 |
3 – 6 Jahre | € 267,00 |
6 – 10 Jahre | € 344,00 |
10 – 15 Jahre | € 392,00 |
15 – 19 Jahre | € 463,00 |
19 – 28 Jahre | € 580,00 |
Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt pro Monat für das 1. Kind € 29,20, das 2. Kind € 43,80 und für jedes weitere Kind € 58,40.
Für Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in der Schweiz aufhalten, wird ab 2019 die Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags auf Basis der vom Statistischen Amt der EU veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus für jeden einzelnen Mitgliedstaat der EU, des EWR und der Schweiz im Verhältnis zu Österreich bestimmt.
Stand: 25. September 2018
Am 1.1.2019 werden wesentliche Bestimmungen des Meldepflicht-Änderungsgesetzes in Kraft treten.
Dieser Artikel gibt einen Überblick zu dieser Verordnung.
Die Zusammenfassende Meldung ist elektronisch mittels FinanzOnline einzureichen.
Für eine Nächtigung vom 31.10. auf den 1.11.2018 ist bereits ein Steuersatz von 10 % anzuwenden.
Regelbedarfssätze für das Jahr 2019
Bei einem Wahlarzt ist die Rechnung selbst zu bezahlen und man bekommt maximal nur den Vertragstarif ersetzt.
Wachsen Unternehmen, so nehmen meist auch die bürokratischen Strukturen zu und Entscheidungswege werden lange.