Sichern Sie sich Ihre Registrierkassenprämie!
Damit die Prämie auch wirklich zusteht, muss die Registrierkasse noch bis zum 31.03.2017 angeschafft werden.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Wer ein Unternehmen führt – egal ob Großkonzern oder Ein-Mann-Betrieb –, möchte seine Produkte oder Leistungen absetzen, Arbeitsplätze schaffen und erhalten und schließlich auch Gewinne erwirtschaften. Diese allgemeinen Ziele muss jeder einzelne Unternehmer für sich konkretisieren und Strategien zu deren Erreichung festlegen. Und schon sind Sie mitten in der Planung, denn Ziele sind Ausgangspunkt und Richtschnur für das unternehmerische Handeln: „Es nützt nichts, schnell zu laufen, wenn es in die falsche Richtung geht“.
Ein fundiertes Controlling mit einer betriebswirtschaftlichen Planung liefert dabei alle notwendigen Informationen für eine erfolgsorientierte Steuerung der Unternehmensaktivitäten. So können auch mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Krisen werden beherrschbar.
Betriebswirtschaftliche Planung zeigt, wie sich geplante Aktivitäten in den verschiedensten Unternehmensbereichen in einem Unternehmenserfolg niederschlagen werden. Eine realistische und nachvollziehbare Planung verschafft dem Unternehmen eine solide Basis. Neben der Finanzbedarfsplanung, Gewinn- und Verlustplanung und Bilanzplanung gibt es mehrere Teilpläne: Umsatzplanung, Investitionsplanung, Personalplanung, Liquiditätsplanung. Die mittelfristige Unternehmensplanung sollte etwa auf drei bis fünf Jahre angelegt sein und alle wirtschaftlich relevanten Daten für diesen Zeitraum enthalten.
Stand: 28. September 2016
Damit die Prämie auch wirklich zusteht, muss die Registrierkasse noch bis zum 31.03.2017 angeschafft werden.
Erst 2015 holte Österreich aus anderem Anlass die Genehmigung der EU-Kommission ein.
Ist der Steuerbetrag auf der Rechnung zu hoch ausgewiesen, schuldet der Rechnungsaussteller diesen Betrag.
Ein nächstes Jahr angeschaffter Wagen muss bereits dem niedrigeren Grenzwert entsprechen.
Der nächste Kontrolltermin beim Arzt ist abhängig vom Alter erst zwei bis drei Jahre später notwendig.
Das Einkommensteuergesetz stellt klar, dass sogenannte Repräsentationsaufwendungen nicht von den Einkünften abgezogen werden können.
Krisen werden beherrschbar.
Unfall OG ÖGK After-Sales-Service Steuerabkommen Parkplatz Trinkgeld Videokonferenz BANI Abgabenbehörde Zeitfenster Kapitalvermögen Kapitalertragsteuer Abzugsfähige Privatausgaben Maßnahmen Mitversicherung Aufzeichnungspflicht Studienbeihilfe Personalverantwortung Bonus Working Capital Umsatzsteuergesetz Steuerpflicht Bundesfinanzministerium Reiserecht Steuerberater Wien Steuerberater Wien 1. Bezirk Steuerberater 1010 Wien Steuerberater Wien Innere Stadt