Sichern Sie sich Ihre Registrierkassenprämie!
Damit die Prämie auch wirklich zusteht, muss die Registrierkasse noch bis zum 31.03.2017 angeschafft werden.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) gibt ihren Mitgliedern einen weiteren Grund, sich um ihre Gesundheit zu bemühen. Im Rahmen der Initiative „Selbständig Gesund“ bietet sie ihnen die Möglichkeit, durch das Erreichen von Gesundheitszielen den Selbstbehalt zu reduzieren. Für die Behandlungskosten bei Vertragsärzten vermindert sich der Selbstbehalt von 20 % auf 10 %. Geldleistungsberechtigte erhalten eine um 10 % höhere Vergütung.
Zuerst muss der Versicherte bei einem SVA-Vertragsarzt oder einem zur Vorsorgeuntersuchung berechtigten Wahlarzt an einem Gesundheitscheck teilnehmen. Dabei werden für Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak und Alkohol Ziele vereinbart. In allen diesen Bereichen kann und soll der Versicherte durch eigenes Engagement seinen Gesundheitszustand verbessern. Zu jedem Thema hat die SVA den Rahmen für die Zielsetzung vorgegeben. Erfüllt der Versicherte bereits beim ersten Check alle Ziele, muss er seine Gesundheit nur mehr erhalten.
Nach frühestens sechs Monaten findet ein „Evaluierungsgespräch“ mit dem Arzt statt. Sind alle gesetzten Ziele erreicht, stellt der Arzt ein Gesundheitsgutachten aus und einer Halbierung des Selbstbehalts steht nichts mehr im Weg.
Der Versicherte muss nur mehr einen Antrag bei seiner SVA-Landesstelle stellen. Das Antragsformular steht auf der Homepage der SVA (www.svagw.at) zum Download zur Verfügung.
Der nächste Kontrolltermin beim Arzt ist abhängig vom Alter erst zwei bis drei Jahre später notwendig.
Stand: 28. September 2016
Damit die Prämie auch wirklich zusteht, muss die Registrierkasse noch bis zum 31.03.2017 angeschafft werden.
Erst 2015 holte Österreich aus anderem Anlass die Genehmigung der EU-Kommission ein.
Ist der Steuerbetrag auf der Rechnung zu hoch ausgewiesen, schuldet der Rechnungsaussteller diesen Betrag.
Ein nächstes Jahr angeschaffter Wagen muss bereits dem niedrigeren Grenzwert entsprechen.
Der nächste Kontrolltermin beim Arzt ist abhängig vom Alter erst zwei bis drei Jahre später notwendig.
Das Einkommensteuergesetz stellt klar, dass sogenannte Repräsentationsaufwendungen nicht von den Einkünften abgezogen werden können.
Krisen werden beherrschbar.
Abgaben Vertreter Gewinn Hochwasser Vermieter Lottogewinn Kindermehrbetrag E-Rechnung Urlaub Wertschöpfungskette Essensmarken Signaturen Bewirtung Zielkostenmanagement Familienbonus Absetzbetrag Abgabeänderungsgesetz Steuerrecht Liebhaberei Ausland Lohnsteuerprüfung Arbeitsplatzpauschale Nacherfassung Finanzen Mehrfachversicherung Steuerberater Wien Steuerberater Wien 1. Bezirk Steuerberater 1010 Wien Steuerberater Wien Innere Stadt