Welche Änderungen kommen im Bereich der Immobilienertragsteuer?
Steuersatz steigt von 25 % auf 30 %
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Altersgruppe | Regelbedarfssätze | |
2015 | 2016 | |
0 – 3 Jahre | € 197,00 | € 199,00 |
3 – 6 Jahre | € 253,00 | € 255,00 |
6 – 10 Jahre | € 326,00 | € 329,00 |
10 – 15 Jahre | € 372,00 | € 376,00 |
15 – 19 Jahre | € 439,00 | € 443,00 |
19 – 28 Jahre | € 550,00 | € 555,00 |
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
für das 1. Kind | € 29,20 p.m. |
für das 2. Kind | € 43,80 p.m. |
für jedes weitere Kind | € 58,40 p.m. |
Stand: 29. September 2015
Steuersatz steigt von 25 % auf 30 %
Es wird ein zentrales Register aller Bankkonten vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) geschaffen.
Familienhafte Mitarbeit in Betrieben
Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2016
Auf Grund der Änderungen im Zuge der Steuerreform wurde die Sachbezugswerteverordnung erneuert.
Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Mitarbeiter.