Welche Änderungen kommen im Bereich der Immobilienertragsteuer?
Steuersatz steigt von 25 % auf 30 %
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Ob ein Dienstverhältnis vorliegt, richtet sich zunächst nach den zwischen Dienstnehmer und -geber getroffenen Vereinbarungen. Daneben kommt es aber auch auf die tatsächlich gelebten Verhältnisse an. Dieser Text ist deshalb als Maßstab gedacht. Er ersetzt nicht die individuelle Beurteilung von Einzelfällen.
Die Beurteilung, ob ein Dienstverhältnis vorliegt, richtet sich auch danach, welches Familienmitglied im Betrieb mitarbeitet:
Bei Ehepartnern gilt die eheliche Beistandspflicht (sinngemäß gilt das auch für eingetragene Partner). Grundsätzlich wird daher im Regelfall familienhafte Mitarbeit vermutet. Der Partner hat einen familienrechtlichen Anspruch auf eine angemessene Abgeltung der Tätigkeit. Daher stellt diese Abgeltung kein Entgelt dar, auf Grund dessen ein Dienstverhältnis zu vermuten ist.
Allerdings kann ein Dienstverhältnis vermutet werden, wenn
Stand: 29. September 2015
Steuersatz steigt von 25 % auf 30 %
Es wird ein zentrales Register aller Bankkonten vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) geschaffen.
Familienhafte Mitarbeit in Betrieben
Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2016
Auf Grund der Änderungen im Zuge der Steuerreform wurde die Sachbezugswerteverordnung erneuert.
Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Mitarbeiter.
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