TERMINERINNERUNG: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen bis 30.11.2023 beantragen!
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale sind nur mehr bis zum 30. November 2023, 18:00 Uhr einzubringen.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Wie bereits berichtet, beträgt die Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen (Jahresumsatz 2022: € 10.000,00 - € 400.000,00) als Pauschalförderung zwischen € 110,00 und € 2.475,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.
TERMINERINNERUNG: Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale sind nur mehr bis zum 30. November 2023, 18:00 Uhr unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einzubringen.
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 14.11.2023. Alle Voraussetzungen sowie alle detaillierten und aktuellen Infos zur Energiekostenpauschale für Unternehmen finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.
Stand: 15. November 2023
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale sind nur mehr bis zum 30. November 2023, 18:00 Uhr einzubringen.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige ausgewählte Eckpunkte aus der sehr umfangreichen Richtlinie.
Wie können Sie bis Jahreswechsel noch Steuern sparen?
Neben dem Einkommensteuertarif wurden unterschiedliche steuerliche Bestimmungen angepasst.
Das ORF-Beitrags-Gesetz regelt unter anderem Beitragshöhe und Meldepflichten.
Änderung des Einkommensteuergesetzes mit dem Progressionsanpassungsgesetz 2024.
Wo beginnt eine Unternehmenskrise?
Personalkosten Teambuilding Höchstarbeitszeit Doppelbesteuerungsabkommen Sozialdumping Höchstgericht Startkapital Grundstückswert Personalverantwortung Fixkosten Zinsersparnis Sozialversicherungswerte Stammkapital Kleinverdiener Abgaben Familienbonus Lohn Umsatzsteuergesetz Seminar Künstler-Sozialversicherungsfonds Arbeitszimmer Rückzahlung Führungskraft Wohnraum Erhöhung Steuerberater Wien Steuerberater Wien 1. Bezirk Steuerberater 1010 Wien Steuerberater Wien Innere Stadt