Coronavirus: Was bringt der neue „Fixkostenzuschuss 800.000“?
Die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart.
Schreibt man eine offene Stelle aus, so wählt man aus den eingegangenen Bewerbungen oft jene Bewerber aus, deren Qualifikationen und Berufserfahrungen am besten auf die ausgeschriebene Stelle passen, und lädt diese zu einem Bewerbungsgespräch ein. Nach erfolgter Einstellung beginnt der neue Mitarbeiter im Unternehmen, nach einigen Wochen wird aber klar, dass die oder der Neue trotz guter Qualifikationen einfach nicht ins Team passt. Wenn sich diese Situation nicht verbessern lässt, führt oft kein Weg an einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorbei, und es entstehen hohe Kosten für das Unternehmen.
Hier einige Tipps für das Gespräch mit Bewerbern, damit Sie frühzeitig erkennen können, ob die „Chemie“ stimmt:
Stand: 27. Oktober 2020
Die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart.
In einer neuen Verordnung wurde nun die Richtlinie des, auf Grund des „harten“ Lockdown erweiterten, Umsatzersatzes veröffentlicht.
Die derzeit für die Kündigung von Arbeiterdienstverhältnissen geltenden Regelungen sind oft wenig übersichtlich.
Anlässlich neuerlicher Betriebsschließungen bis voraussichtlich 6.12.2020 wurde neben dem Umsatzersatz für unmittelbar betroffene Unternehmen auch eine neue Variante des Fixkostenzuschusses II. angekündigt.
Wir haben die wesentlichen Neuerungen nachstehend für Sie zusammengefasst.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat auf seiner Website erste Informationen bekannt gegeben, wie der angekündigte Umsatzersatz geregelt werden soll. Weitere Eckpunkte wurden zudem am 6.11.2020 in einer Pressekonferenz dargestellt.
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß.
Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen.
Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beschlossen, welche rückwirkend in Kraft tritt und die Zuverdienstgrenze für Studierende von € 10.000,00 auf € 15.000,00 anhebt.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Tipps für das Gespräch mit Bewerbern, damit Sie frühzeitig erkennen können, ob die „Chemie“ stimmt.