Steuertipps zum Jahresende
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.
ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
Geringfügigkeitsgrenze | |
monatlich | € 460,66 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 690,99 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 179,00 |
monatlich | € 5.370,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 10.740,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.265,00 |
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020. |
Stand: 28. Oktober 2019
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
Die EU-Durchführungsverordnung gilt ab 1.1.2020 in jedem Mitgliedstaat, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Kurz vor der Nationalratswahl hat der Nationalrat noch eine Vielzahl von Gesetzen beschlossen.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Oft sind Meetings und Besprechungen zu lange, schlecht organisiert und bringen dem Unternehmen wenig Nutzen, sondern kosten Zeit und Geld.