Steuerspar-Checkliste 2019
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Bisher erfolgte die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (Lohnsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung und Kommunalsteuerprüfung) entweder durch ein Prüforgan eines Finanzamts oder eines Krankenversicherungsträgers. Dies hatte auch manchmal divergierende Rechtsauffassungen und unterschiedliche Vollzugs- und Servicequalitäten zur Folge.
Das Bundesministerium für Finanzen hat nun ein Gesetz zur Installierung eines Prüfdienstes lohnabhängiger Abgaben und Beiträge zur Begutachtung ausgesandt.
Dieser Prüfdienst soll ausschließlich im Auftrag des zuständigen Finanzamts tätig werden.
Die Zuständigkeit für
wird von der geplanten Gesetzesänderung allerdings nicht berührt und verbleibt bei den bisher zuständigen Stellen. Dem Prüforgan kommt die Funktion eines Sachverständigen zu. Die Finanzämter, die zukünftige Österreichische Gesundheitskasse und die Gemeinden sind an das Prüfergebnis des Prüforgans nicht gebunden und können – etwa bei der Bescheiderstellung – davon abweichen (betreffend Sachverhaltsfeststellungen jedoch nur in begründeten Fällen).
Dem Prüfdienst werden die derzeit mit der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben befassten Organe der Finanzverwaltung und der Krankenversicherungsträger angehören.
Im BMF soll ein eigener Prüfungsbeirat für die Kooperation und Koordination zwischen Finanzverwaltung, Krankenkasse und Gemeinden eingerichtet werden.
Das neue Gesetz soll mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 29. Oktober 2018
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder Betriebsausgabe abzugsfähig.
Bisher erfolgte die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben entweder durch ein Prüforgan eines Finanzamts oder eines Krankenversicherungsträgers.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Mit zunehmender Unternehmensgröße wird es oft auch schon für kleinere Unternehmen notwendig, die Mitarbeiter in Teams zu gruppieren.
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