Steuernews für Klienten

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ASVG-Werte 2019 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020

ASVG-Werte (voraussichtlich) 
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich
€ 446,81
Grenzwert für pauschalierte 
Dienstgeberabgabe
€ 670,22
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 174,00
monatlich  € 5.220,00
jährlich für Sonderzahlungen  € 10.440,00
Höchstbeitragsgrundlage  
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.090,00

Unfallversicherungsbeitrag 2019

Laut Ministerialentwurf des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes soll per 1.1.2019 der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 % auf 1,2 % gesenkt werden. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 29. Oktober 2018

Bild: Alexander Raths - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe November 2018

Steuerspar-Checkliste 2019

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.

Wie können Spenden steuerlich geltend gemacht werden?

Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder Betriebsausgabe abzugsfähig.

Kommt ein Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge?

Bisher erfolgte die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben entweder durch ein Prüforgan eines Finanzamts oder eines Krankenversicherungsträgers.

ASVG-Werte 2019 (voraussichtlich)

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Was sind die Aufgaben von Teamleitern?

Mit zunehmender Unternehmensgröße wird es oft auch schon für kleinere Unternehmen notwendig, die Mitarbeiter in Teams zu gruppieren.