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ASVG-Sozialversicherungswerte für 2016 (voraussichtlich)

Illustration

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2016: 1,024.

ASVG 
Geringfügigkeitsgrenze
täglich
monatlich
Grenzwert für pauschalierte
Dienstgeberabgabe

€ 31,92
€ 415,72
€ 623,58
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
monatlich
jährlich für Sonderzahlungen

€ 162,00
€ 4.860,00
€ 9.720,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer
ohne Sonderzahlung

 € 5.670,00

Änderung Steuerreform: Im Zuge der Steuerreform wurde die Höchstbeitragsgrundlage, zusätzlich zur Aufwertung mit der Aufwertungszahl, um € 90,00 monatlich (€ 3,00 pro Tag) erhöht.

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen

Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:

Monatliche BeitragsgrundlageVersichertenanteil
bis € 1.311,00 0 %
über € 1.311,00 bis € 1.430,00 1 %
über € 1.430,00 bis € 1.609,00 2 %
über € 1.609,00 3 %

Stand: 27. Oktober 2015

Bild: theaphotography - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe November 2015

Was ist bis Jahresende noch zu beachten?

Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt).

Überschreitungserklärung bis 31.12.2015 abgeben

Neue Selbständige trifft die Pflichtversicherung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) nur dann, wenn ihr Einkommen gewisse Grenzen überschreitet.

Belegerteilungspflicht

Ab 1.1.2016 müssen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes für jede empfangene Barzahlung einen Beleg ausstellen.

ASVG-Sozialversicherungswerte für 2016 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Sind Zahlungen an den Sohn für EDV-Leistungen im Betrieb Betriebsausgaben?

Der Sohn einer Unternehmerin hatte 50 Stunden EDV-Administration in Höhe von € 2.500,00 in Rechnung gestellt.

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