Coronavirus: Welche Beihilfen wurden zuletzt erweitert?
Um die Wirtschaft angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin zu stützen, hat die Bundesregierung zuletzt eine Erweiterung der nachstehenden Corona-Beihilfen beschlossen.
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Die kürzlich beschlossenen Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer zum Homeoffice und zur Kostenübernahme von Wochen-, Monats- und Jahreskarten bedürfen der Verwaltung von notwendigen Daten seitens des Dienstgebers. Der Finanzminister hat nun die Lohnkontenverordnung entsprechend geändert.
Folgende Informationen müssen am Lohnkonto nun zusätzlich enthalten sein:
Stand: 27. April 2021
Um die Wirtschaft angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin zu stützen, hat die Bundesregierung zuletzt eine Erweiterung der nachstehenden Corona-Beihilfen beschlossen.
Im Folgenden einige der wesentlichen Neuerungen dieser Gesetzesänderung.
Der einfachste Start in die Selbständigkeit ist die Gründung eines Einzelunternehmens.
Im Zuge der Neuorganisation der Finanzverwaltung hat mit 1.1.2021 auch das neu geschaffene Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) seine Arbeit aufgenommen.
Der Finanzminister hat nun die Lohnkontenverordnung entsprechend geändert.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu Fundstellen im Internet zu einigen wichtigen Corona-Zuschüssen.
Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit.
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