Wie erfährt die Finanz von Kapitalabflüssen?
Mit der Steuerreform 2015 wurde auch das sogenannte Kapitalabfluss-Meldegesetz geschaffen.
Im Geschäftsleben treten, wenn für Geschäfte ein gewisses Vertrauen notwendig ist, oft Vermittler auf, zu denen die Geschäftspartner Vertrauen haben. So werden z. B. für Geldüberweisungen Banken beauftragt.
Vertrauen kann aber auch grundsätzlich durch ein Netzwerk von Nutzer sichergestellt werden, ohne einen Dritten zu involvieren. Als technische Basis kann eine sogenannte Blockchain verwendet werden. Dabei werden Datensätzen, wie z. B. die Transaktion einer Geldüberweisung, ein eindeutiger Code (Hashwert) angefügt. Durch eine besondere Verkettung von Blöcken von Datensätzen (Blockchain) wird sichergestellt, dass einzelne Transaktionen nicht geändert werden können, ohne dass dies nicht sofort erkennbar wird. Die Blockchain wird nun nicht zentral auf einem Server gespeichert, sondern jeder Nutzer hat grundsätzlich die gesamte Blockchain dezentral verfügbar. Änderungen eines einzelnen Nutzers würden also sehr schnell erkannt, da sich der Hashwert der Kette ändert.
Alle Transaktionen in der Blockchain sind offengelegt – somit kann jeder im Netzwerk sofort erkennen, ob jemand die finanziellen Mittel für eine Transaktion hat. Die Akteure einer Blockchain treten allerdings nur unter einem Pseudonym auf – die Identität ist so geschützt, obwohl alle Transaktionen offengelegt sind.
Die Blockchain-Technologie wird für digitale Währungen aber bereits auch für andere Bereiche des Geschäftslebens eingesetzt – Tendenz steigend.
Stand: 25. April 2018
Mit der Steuerreform 2015 wurde auch das sogenannte Kapitalabfluss-Meldegesetz geschaffen.
Nach Erstellung und Prüfung des Startbelegs beginnt der laufende Betrieb.
Manager, Geschäftsführer und Prokuristen sehen sich zunehmend mit persönlichen Haftungsfragen konfrontiert.
Von der Politik werden gelegentlich Vermögenssteuern thematisiert.
Der Begriff „Großreparatur“ wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung genauer definiert.
So sind z. B. Zahlungen mit Scheck möglich, eine Hingabe von Wechsel jedoch explizit nicht.
Im Geschäftsleben treten, wenn für Geschäfte ein gewisses Vertrauen notwendig ist, oft Vermittler auf, zu denen die Geschäftspartner Vertrauen haben.