Wie wurden Konsignationslager in der EU vereinfacht?
Unterhält ein Unternehmer bei einem Kunden ein Lager, damit der Kunde bei Bedarf Waren entnehmen kann, so spricht man von einem Konsignationslager.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Die Gründung eines Unternehmens durch mehrere Personen ist in verschiedenen Rechtsformen möglich. Eine dieser Möglichkeiten ist die Kommanditgesellschaft (KG).
Die KG besteht mindestens aus einem Komplementär und einem Kommanditisten. Die Komplementäre haften unmittelbar, persönlich, unbeschränkt und solidarisch für die Schulden der Gesellschaft, während die Haftung der Kommanditisten mit einer im Firmenbuch eingetragenen Haftsumme begrenzt ist. Die Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Ohne zumindest einer natürlichen Person als voll haftender Komplementär gelten allerdings bestimmte Sonderregelungen.
Zur Gründung einer KG müssen die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag abschließen, für den weder eine bestimmte Form noch ein Notariatsakt vorgeschrieben sind. Die Schriftform ist aber dringend zu empfehlen. Die KG ist von den Gesellschaftern zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden und entsteht, sobald die Eintragung erfolgt ist.
Die Firma einer KG kann als Personen-, Sach- oder Fantasiefirma gebildet werden. Sie muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein, Unterscheidungskraft besitzen und darf keine irreführenden Angaben enthalten. Zudem muss der Zusatz „Kommanditgesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung („KG“) aufgenommen werden. Bei freien Berufen gelten Sonderregelungen.
Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorgesehen ist, wird die KG von jedem Komplementär geführt und nach außen vertreten. Den Kommanditisten stehen hingegen nur bei außerordentlichen Geschäftsfällen bestimmte Mitwirkungsrechte zu.
Die Gewerbeberechtigung muss auf die Gesellschaft lauten. Die Gesellschaft benötigt einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, der entweder Komplementär oder ein voll versicherungspflichtiger, zumindest halbtags beschäftigter Arbeitnehmer sein muss.
Komplementäre sind mit wenigen Ausnahmen nach dem GSVG pflichtversichert. Für Kommanditisten gilt die Pflichtversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Die KG selbst ist ertragsteuerlich kein Steuersubjekt. Nur die Umsatzsteuer ist von der Gesellschaft abzuführen. Der Gewinn der KG wird auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet, die mit ihrem Gewinnanteil einkommensteuerpflichtig sind. Vergütungen an einen Gesellschafter, beispielsweise für Arbeitsleistung oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern, sind in der Regel als vorab zugewiesener Gewinnanteil ebenfalls beim Gesellschafter steuerpflichtig.
Stand: 25. Februar 2020
Unterhält ein Unternehmer bei einem Kunden ein Lager, damit der Kunde bei Bedarf Waren entnehmen kann, so spricht man von einem Konsignationslager.
Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde es Dienstgebern ermöglicht, ihren Mitarbeitern steuerfreie Diensträder zur Verfügung zu stellen.
Die Gründung eines Unternehmens durch mehrere Personen ist in verschiedenen Rechtsformen möglich.
Wie schon berichtet wird die Finanzverwaltung 2020 neu strukturiert.
Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro können auf Antrag des Arbeitnehmers im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden.
Werden Dienstleistungen an einen Leistungsempfänger im Ausland erbracht, so ist in vielen Fällen zu unterscheiden, ob es sich beim Empfänger um einen Unternehmer handelt oder nicht.
Digitalisierung ist in aller Munde und wird einerseits als große Chance, andererseits aber auch als Risiko für das eigene Geschäftsmodell wahrgenommen.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart.
Das Finanzministerium hat in einer eigenen BMF-Info die aktuellen Sonderregelungen betreffend des Coronavirus dargestellt.
Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. COVID-19-Kurzarbeit).
Die Gruppe der Selbstständigen ist nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, sondern kann sich nur freiwillig versichern lassen.
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor.
Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken können mit Haftungen der ÖHT besichert werden .
Angesichts der Coronakrise stellt die Österreichische Kontrollbank AG (OeKB) im Auftrag des Bundesministeriums Finanzen österreichischen Exporteuren folgendes Unterstützungspaket zur Verfügung.
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet auf Ihrer Homepage den SVS-Versicherten bei Bedarf aufgrund des Coronavirus verschiedene Möglichkeiten an.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage.
Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf.
Die Dienstverhinderung wegen einer Erkrankung am Coronavirus ist arbeitsrechtlich ein normaler Krankenstand.
Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren betreuungspflichtig sind, eine Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu drei Wochen vereinbaren („Sonderbetreuungszeit“).
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