Wie wurden Konsignationslager in der EU vereinfacht?
Unterhält ein Unternehmer bei einem Kunden ein Lager, damit der Kunde bei Bedarf Waren entnehmen kann, so spricht man von einem Konsignationslager.
Digitalisierung ist in aller Munde und wird einerseits als große Chance, andererseits aber auch als Risiko für das eigene Geschäftsmodell wahrgenommen. Oft wird Digitalisierung nur als Möglichkeit zur Effizienzsteigerung von firmeninternen Prozessen gesehen. Dabei wird aber übersehen, dass das Unternehmen seine bestehenden digitalen Kontakte zu den eigenen Kunden weder strategisch analysiert noch für die eigene Unternehmensentwicklung nutzt. Dieser Kontakt kann z. B. erfolgen über E-Mails, soziale Netzwerke, die eigene Website, Bewertungsportale, Foren und Chats.
Eine genaue Betrachtung der digitalen Kundenkontakte bietet die Chance, die Aktivitäten seiner Kunden zum besseren Kundenverständnis analysieren zu können. Dazu ist es erforderlich, alle digitalen Kontaktpunkte zu identifizieren und festzulegen, wie und was man an diesen Kontaktpunkten vom Kunden lernen kann. Dies eröffnet die Möglichkeit, die eigenen Kunden genauer zu bedienen, indem z. B. für den Kunden selektierte Angebote präsentiert werden.
Achten Sie darauf, die digitalen Schnittstellen zu Ihren Kunden nicht nur den großen Plattformanbietern zu überlassen, die sich oft zwischen ein Unternehmen und seine Kunden schieben.
Stand: 25. Februar 2020
Unterhält ein Unternehmer bei einem Kunden ein Lager, damit der Kunde bei Bedarf Waren entnehmen kann, so spricht man von einem Konsignationslager.
Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde es Dienstgebern ermöglicht, ihren Mitarbeitern steuerfreie Diensträder zur Verfügung zu stellen.
Die Gründung eines Unternehmens durch mehrere Personen ist in verschiedenen Rechtsformen möglich.
Wie schon berichtet wird die Finanzverwaltung 2020 neu strukturiert.
Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro können auf Antrag des Arbeitnehmers im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden.
Werden Dienstleistungen an einen Leistungsempfänger im Ausland erbracht, so ist in vielen Fällen zu unterscheiden, ob es sich beim Empfänger um einen Unternehmer handelt oder nicht.
Digitalisierung ist in aller Munde und wird einerseits als große Chance, andererseits aber auch als Risiko für das eigene Geschäftsmodell wahrgenommen.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart.
Das Finanzministerium hat in einer eigenen BMF-Info die aktuellen Sonderregelungen betreffend des Coronavirus dargestellt.
Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. COVID-19-Kurzarbeit).
Die Gruppe der Selbstständigen ist nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, sondern kann sich nur freiwillig versichern lassen.
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor.
Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken können mit Haftungen der ÖHT besichert werden .
Angesichts der Coronakrise stellt die Österreichische Kontrollbank AG (OeKB) im Auftrag des Bundesministeriums Finanzen österreichischen Exporteuren folgendes Unterstützungspaket zur Verfügung.
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet auf Ihrer Homepage den SVS-Versicherten bei Bedarf aufgrund des Coronavirus verschiedene Möglichkeiten an.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage.
Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf.
Die Dienstverhinderung wegen einer Erkrankung am Coronavirus ist arbeitsrechtlich ein normaler Krankenstand.
Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren betreuungspflichtig sind, eine Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu drei Wochen vereinbaren („Sonderbetreuungszeit“).