Haftet der Arbeitgeber für den Familienbonus Plus bei unrichtigen Angaben des Dienstnehmers?
Wie bereits berichtet kann der Familienbonus Plus bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden.
Immer wieder melden die Medien Betrugsfälle die mittels gefälschter E-Mails durchgeführt werden (sogenannte Phishing-Mails). Auch das Bundesministerium für Finanzen warnt laufend vor Internetbetrügern.
Dabei wird versucht, mit gefälschten E-Mails und Telefonanrufen im Namen des Finanzministeriums an persönliche Daten der Opfer zu kommen. Die betrügerischen E-Mails haben beispielweise den Betreff „Ihre Steuerrückzahlung“ und informieren den Empfänger, dass er eine Steuerrückerstattung bekommt und zu diesem Zweck die Aktualisierung der Informationen seines Bankkontos erforderlich ist.
Stand: 25. Februar 2019
Wie bereits berichtet kann der Familienbonus Plus bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden.
Vermietet man eine Wohnung oder ein Gebäude aus dem Privatvermögen, so ist für diese Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Regel Einkommensteuer zu bezahlen.
Die aktuell geänderten Lohnsteuerrichtlinien des Finanzministeriums widmen sich nun auch dem Thema, wie mit unterjährigen Änderungen beim Familienbonus Plus umzugehen ist.
Das Bundesministerium für Finanzen hat eine umfangreiche Information veröffentlicht, wie ein Austritt des Vereinigten Königreiches in Österreich steuerlich zu betrachten ist.
Für die Auswahl der optimalen Rechtsform sind jedenfalls Haftungsfragen sowie organisatorische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen zu bedenken.
Immer wieder melden die Medien Betrugsfälle die mittels gefälschter E-Mails durchgeführt werden (sogenannte Phishing-Mails).
Die Antwort auf diese Frage hängt vom jeweiligen Entwicklungsstand der Buchhaltung ab, da sich der Controllinggedanke meistens als Weiterentwicklung der Finanzbuchhaltung ergibt.