Achtung ab 1. März PKW Sachbezug € 720,00
Mit 1. März 2014 wird die Höchstgrenze für den PKW Sachbezug auf € 720,00 monatlich erhöht.
Wenn auf einer Rechnung die gesetzlichen Rechnungsmerkmale nicht vorhanden sind, steht das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu.
Das Recht auf Vorsteuerabzug steht dem Käufer nur zu, wenn die Rechnung alle gesetzlichen Rechnungsmerkmale beinhaltet. Als Empfänger der Rechnungen müssen Sie daher bei eingehenden Rechnungen prüfen, ob die erforderlichen Merkmale angeführt sind.
Eine Sonderregelung gibt es für die sogenannten Kleinbetragsrechnungen. Das sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 150,00 inkl. USt nicht übersteigt.
Diese Grenze wird nun mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 auf € 400,00 erhöht werden. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses lag allerdings lediglich die Regierungsvorlage vor.
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Reverse Charge, Anzahlungs- und Schlussrechnungen sind noch weitere Vorschriften zu beachten.
Stand: 06. Februar 2014
Mit 1. März 2014 wird die Höchstgrenze für den PKW Sachbezug auf € 720,00 monatlich erhöht.
Durch den Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2013 ist es zu einer wesentlichen Änderung bei Inlandslieferungen gekommen.
Wenn auf einer Rechnung die gesetzlichen Rechnungsmerkmale nicht vorhanden sind, steht das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu.
Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen
Um mehr Geld für einen guten Zweck zu sammeln, wird auf Charity-Veranstaltungen häufig eine Versteigerung durchgeführt.
Beim Salzburger Steuerdialog wurde die Frage der Einlösung von Gutscheinen diskutiert.
Nach wenigen Jahren haben alle Internet-Browser unzählige Updates hinter sich.