Achtung ab 1. März PKW Sachbezug € 720,00
Mit 1. März 2014 wird die Höchstgrenze für den PKW Sachbezug auf € 720,00 monatlich erhöht.
Mit 1. März 2014 wird die Höchstgrenze für den PKW Sachbezug auf € 720,00 monatlich erhöht. Bisher lag sie bei € 600,00 monatlich.
Liegt die Privatnutzung nachweislich unter 500 km pro Monat (jährlich 6.000 km), ist ab 1. März ein Höchstbetrag von € 360,00 monatlich anzusetzen. Die Höchstgrenze für den halben Sachbezug war bisher € 300,00.
Geändert wurden allerdings nur die Höchstbeträge. Der Sachbezugswert von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges bleibt gleich.
Hat ein Arbeitnehmer ein Firmenauto, wird sowohl die
um einen Sachbezug erhöht.
Die Bewertung für die Lohnsteuer ist auch maßgeblich für die Sozialversicherung. Die Erhöhung gilt daher sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Sozialversicherungsbeiträge.
Die geänderte Verordnung ist anzuwenden
Stand: 24. Februar 2014
Mit 1. März 2014 wird die Höchstgrenze für den PKW Sachbezug auf € 720,00 monatlich erhöht.
Durch den Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2013 ist es zu einer wesentlichen Änderung bei Inlandslieferungen gekommen.
Wenn auf einer Rechnung die gesetzlichen Rechnungsmerkmale nicht vorhanden sind, steht das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu.
Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen
Um mehr Geld für einen guten Zweck zu sammeln, wird auf Charity-Veranstaltungen häufig eine Versteigerung durchgeführt.
Beim Salzburger Steuerdialog wurde die Frage der Einlösung von Gutscheinen diskutiert.
Nach wenigen Jahren haben alle Internet-Browser unzählige Updates hinter sich.