Konjunkturpaket bringt Änderung der Liebhabereiverordnung für Vermietungen
Verlängerung des Prognosezeitraumes in der Liebhaberei um jeweils 5 Jahre durch das neue Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“.
Das bestehende Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen wurde novelliert. Hier die Eckpunkte der Änderungen:
Der Handwerkerbonus kann ab 15.7.2024 auf handwerkerbonus.gv.at beantragt werden. Dort finden sich weitere aktuelle Informationen und eine umfassende FAQ-Information.
Stand: 27. Mai 2024
Verlängerung des Prognosezeitraumes in der Liebhaberei um jeweils 5 Jahre durch das neue Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“.
Förderung von Arbeitsleistungen von Handwerkerinnen und Handwerkern in 2024 und 2025.
Reparaturen von Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche unterliegen dem Umsatzsteuersatz von 10%.
Neue Bestimmungen zur Begleitung einer Unternehmensübertragung in der Bundesabgabenordnung.
€ 410,00 werden im 3. Quartal 2024 gutgeschrieben.
Das vorsätzliche Unterlassen einer Anzeige kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Für langfristiges Wachstum sind Innovationen im Unternehmen wichtig.