Wie ist die Kfz-Privatnutzung des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers für die Einkommensteuer zu bewerten?
Die neue Verordnung ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018 anzuwenden.
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Durch möglichst nur ein Gesetz jährlich, welches die steuerlichen Änderungen eines Jahres zusammenfasst, soll es künftig einfacher werden, den laufenden steuerlichen Änderungen zu folgen. Das BMF hat nun das Jahressteuergesetz des heurigen Jahres zur Begutachtung versandt, die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Im Folgenden eine Übersicht zu den wesentlichsten Änderungen:
Die Anzahl der Raten, auf die eine allfällige Steuerlast bei Wegzug verteilt werden kann, soll bezogen auf das Anlagevermögen von sieben Jahresraten auf fünf Jahresraten verkürzt werden.
In Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde im Körperschaftsteuergesetz eine Hinzurechnungsbesteuerung für niedrigbesteuerte Passiveinkünfte einer ausländischen Körperschaft bzw. ausländischer Betriebsstätte geregelt. Unter Passiveinkünften werden z. B. Zinsen, Lizenzgebühren, Dividenden oder auch Einkünfte aus Finanzierungsleasing, Versicherungen, Banken und Abrechnungsunternehmen verstanden. Sind die Voraussetzungen dieser neuen Regelung erfüllt, werden die Passiveinkünfte beim Gewinn der beherrschenden Körperschaft hinzugerechnet.
Ab 2019 soll das kostenpflichtige Advance Ruling (Auskunftsbescheid über die abgabenrechtliche Beurteilung zukünftiger Sachverhalte) auch für Internationales Steuerrecht und Missbrauch und ab 2020 auch für den Bereich der Umsatzsteuer möglich sein.
Für bestimmte Unternehmen wird es möglich werden, einen Antrag auf eine laufende begleitende Kontrolle des Finanzamtes zu stellen. Außenprüfungen sollen für diese Unternehmen dann nur mehr die Ausnahme sein.
Stand: 28. Mai 2018
Die neue Verordnung ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018 anzuwenden.
Das BMF hat nun das Jahressteuergesetz des heurigen Jahres zur Begutachtung versandt, die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Richtmengen bzw. Freigrenzen für alkoholische Getränke und Tabakwaren
Die Uneinbringlichkeit ist nun wieder absehbar, wenn der Gesellschafter über keine ausreichende Bonität verfügt und der Gesellschaft keine ausreichenden Sicherheiten bereitgestellt wurden.
Die Verfahren zur Erstattung der Vorsteuern sind je Land unterschiedlich
Entsprechend der Verordnung war bisher für bestimmte steuerfreie Kostenersätze, wie z. B. Diäten und km-Gelder bei Vertretern (anders als bei anderen Berufsgruppen), das Pauschale nicht zu kürzen.
Der Begriff Unternehmensstrategie ist nicht einheitlich definiert.
Strafzuschlag AfA Profispieler Steuersatz Urlaub Sonderausstattung Sanierung Jahressteuergesetz Finanzstrafgesetz Einfuhrumsatzsteuer Student Progression Maximalumsatz Telearbeit Besteuerung Erwerbslosigkeit Zeitmanagement Umsatzsteuerpflicht Katastrophenschäden ÖGK Pensionsversicherung Dienstvertrag Hausgehilfengesetz Infrastruktur Istbesteuerung Steuerberater Wien Steuerberater Wien 1. Bezirk Steuerberater 1010 Wien Steuerberater Wien Innere Stadt