GmbH-Gründung via Bürgerkarte / Handysignatur!
Im folgenden Text werden die Eckpunkte der neuen Regelung dargestellt.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Mit dem Sanierungsscheck 2017 kann für die thermische Sanierung eines mehr als 20 Jahre alten privaten Wohnobjektes (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Wohneinheit eines Zweifamilienhauses) in Österreich eine Förderung zwischen € 3.000,00 und € 8.000,00 beantragt werden, wenn
Zusätzlich werden besonders nachhaltige und vorbildliche Sanierungsprojekte als „Mustersanierungen“ mit einer erhöhten Förderung unterstützt. Maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten können inklusive Zuschlag gefördert werden.
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z. B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.
Achtung:
Die Antragstellung ist seit 3.3.2017 nur für natürliche Personen für ein Objekt möglich und muss vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen (Ausnahme: Planungsleistungen) erfolgen. Anträge können prinzipiell bis 31.12.2017 gestellt werden; jedoch wird nur solange gefördert, wie Budgetmittel vorhanden sind!
Der entsprechende Förderungsantrag muss rechtzeitig bei den beteiligten Bausparkassen eingebracht werden.
Tipp: Den Sanierungsscheck 2017 gibt es auch für den mehrgeschossigen Wohnbau (Eigentümer und Mieter von Wohnungen bei Sanierung des gesamten mehrgeschossigen Wohnbaus)!
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html
Stand: 29. Mai 2017
Im folgenden Text werden die Eckpunkte der neuen Regelung dargestellt.
Das Abgabenänderungsgesetz 2016 brachte mit Anfang des Jahres Neuerungen zum komplexen Thema der Besteuerung von Stipendien.
Wichtige Infos rund um die Rechnungsangaben finden Sie hier.
Mit der Steuerreform 2015/16 wurden im Einkommensteuergesetz Zuzugsbegünstigungen für Wissenschaftler, Forscher, etc. geschaffen.
Mit dem Sanierungsscheck 2017 kann für die thermische Sanierung eines mehr als 20 Jahre alten privaten Wohnobjektes in Österreich eine Förderung zwischen € 3.000,00 und € 8.000,00 beantragt werden.
Die Richtwerte wurden nun per 1.4.2017 neu festgelegt.
Haben Sie Mitarbeiter, die mit Fragen nerven? Gratulation, denn Fragen ermöglichen neue Einsichten.
Telekommunikation Zeitdieb Investitionszuwachsprämie Sportveranstaltungen Anzeigepflicht Unternehmen Kommunalsteuer Finanzpolizei Progressionsvorbehalt Fixkostenzuschuss Umsatzgrenze Fahrzeug Kontenregister Umsatzsteuererhöhung Brexit Beherbergung Kostenvergleich Jahressechstel Ruhezeiten Haftpflichtversicherung Straffreiheit Ladestation Geschäftsessen Freibetrag Werbewirksamkeit Steuerberater Wien Steuerberater Wien 1. Bezirk Steuerberater 1010 Wien Steuerberater Wien Innere Stadt