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Im folgenden Text werden die Eckpunkte der neuen Regelung dargestellt.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder billiger eine Wohnung zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich am Richtwert je Quadratmeter und Monat, der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres gilt.
Die Richtwerte wurden nun per 1.4.2017 neu festgelegt. Diese sind ab 1.1.2018 für die Sachbezugsbewertung von Dienstwohnungen maßgeblich:
Bundesland | Richtwert neu (ab 1.4.2017) pro m² Nutzfläche | Richtwert alt (1.4.2014 bis 31.03.2017) pro m² Nutzfläche |
Burgenland | € 5,09 | € 4,92 |
Kärnten | € 6,53 | € 6,31 |
Niederösterreich | € 5,72 | € 5,53 |
Oberösterreich | € 6,05 | € 5,84 |
Salzburg | € 7,71 | € 7,45 |
Steiermark | € 7,70 | € 7,44 |
Tirol | € 6,81 | € 6,58 |
Vorarlberg | € 8,57 | € 8,28 |
Wien | € 5,58 | € 5,39 |
Stand: 29. Mai 2017
Im folgenden Text werden die Eckpunkte der neuen Regelung dargestellt.
Das Abgabenänderungsgesetz 2016 brachte mit Anfang des Jahres Neuerungen zum komplexen Thema der Besteuerung von Stipendien.
Wichtige Infos rund um die Rechnungsangaben finden Sie hier.
Mit der Steuerreform 2015/16 wurden im Einkommensteuergesetz Zuzugsbegünstigungen für Wissenschaftler, Forscher, etc. geschaffen.
Mit dem Sanierungsscheck 2017 kann für die thermische Sanierung eines mehr als 20 Jahre alten privaten Wohnobjektes in Österreich eine Förderung zwischen € 3.000,00 und € 8.000,00 beantragt werden.
Die Richtwerte wurden nun per 1.4.2017 neu festgelegt.
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