GmbH-Gründung via Bürgerkarte / Handysignatur!
Im folgenden Text werden die Eckpunkte der neuen Regelung dargestellt.
Haben Sie Mitarbeiter, die mit Fragen nerven? Gratulation, denn Fragen ermöglichen neue Einsichten. Etwas wissen zu wollen und zu hinterfragen ist nicht immer willkommen, denn mancher versteht Fragen als Ruhestörung, Kritik oder persönlichen Angriff. Denn wer irrt schon gerne? Wer ändert schon gerne seine Meinung oder liebgewonnene Routine?
Fragen bringen aber auch Ideen, entkräften Vorurteile und ändern Haltungen. Glücklicherweise ist die menschliche Eigenschaft zu hinterfragen – auch Neugier genannt – eine Art Instinkt.
Gerade kreativen Menschen werden öfter Meinungswechsel zugeschrieben. Dies mit Unbeständigkeit, Wechselwillen oder Opportunismus gleichzusetzen, wäre allerdings zu pauschal. Die Offenheit Fragen zu stellen und zuzuhören, erleichtert neue Erkenntnisse zu erwerben, überrascht zu werden und so sein Weltbild zu revidieren. Viele Fragen bedeuten insofern öfter neue Meinungen. Statt Opportunismus also Bereitschaft zur Veränderung.
Mitarbeiter, die mit einem „Warum?“ die Ruhe stören, mögen unbequem sein, denn Stabilität wird hochgeschätzt. In Zeiten rasant wachsender Datenfluten ist dies auch verständlich. Doch manchmal ist Sicherheit versprechende Beständigkeit ohnehin Illusion, deren Entzauberung hilfreich sein kann, sich in der stetig ändernden Realität besser zu Recht zu finden.
Insofern kann man durch Fragen artikuliertes Interesse als Geschenk statt Kritik verstehen.
Stand: 29. Mai 2017
Im folgenden Text werden die Eckpunkte der neuen Regelung dargestellt.
Das Abgabenänderungsgesetz 2016 brachte mit Anfang des Jahres Neuerungen zum komplexen Thema der Besteuerung von Stipendien.
Wichtige Infos rund um die Rechnungsangaben finden Sie hier.
Mit der Steuerreform 2015/16 wurden im Einkommensteuergesetz Zuzugsbegünstigungen für Wissenschaftler, Forscher, etc. geschaffen.
Mit dem Sanierungsscheck 2017 kann für die thermische Sanierung eines mehr als 20 Jahre alten privaten Wohnobjektes in Österreich eine Förderung zwischen € 3.000,00 und € 8.000,00 beantragt werden.
Die Richtwerte wurden nun per 1.4.2017 neu festgelegt.
Haben Sie Mitarbeiter, die mit Fragen nerven? Gratulation, denn Fragen ermöglichen neue Einsichten.