Was ändert sich ab Juli?
Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei Stufen erhöht. Bereits im Juli werden die Beträge für alle Altersstufen um 4 % angehoben.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Pflichtversicherung im GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz).
In letzter Zeit wurden in manchen Bundesländern von den Sozialversicherungsanstalten (SVA) Schreiben verschickt, in denen dazu aufgefordert wurde, die Höhe der Gewinnausschüttungen bekannt zu geben. Wenn Sie eine solche Anfrage erhalten, sind Sie nach dem Gesetz dazu verpflichtet, diese zu beantworten.
Wird der Sozialversicherungsanstalt die Höhe der Ausschüttungen nicht mitgeteilt, werden die Beiträge auf Basis der Höchstbeitragsgrundlage vorgeschrieben und es liegt eine Verwaltungsübertretung vor, für die eine Geldstrafe von bis zu € 440,00 festgesetzt werden kann.
Für alle wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer, deren Einkünfte bereits ohne Ausschüttung über der Höchstbeitragsgrundlage liegen, bleibt alles wie bisher.
Stand: 26. Mai 2014
Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei Stufen erhöht. Bereits im Juli werden die Beträge für alle Altersstufen um 4 % angehoben.
Österreichische Unternehmer können sich Vorsteuern, die außerhalb Österreichs bezahlt wurden, zurückholen.
Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Pflichtversicherung im GSVG.
Beachten Sie die Einkommensgrenzen für die Familienbeihilfe bzw. für das Stipendium!
Die Buchführungsgrenze für Land- und Forstwirte soll auf € 550.000,00 (bisher € 400.000,00) angehoben werden.
Als Ferialarbeiter werden Schüler und Studenten bezeichnet, die im Sommer arbeiten, um sich Geld dazu zu verdienen.
Alle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für Wohnraum angehoben.
Der Sicherheit von vertraulichen Unterlagen wird in Büros häufig nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt.
Endabrechnung Stipendium Finanzierung Mittelbetriebe Produktentwicklung Mindestkörperschaftsteuer Steuern Leistungsempfänger Zuwendungen Körperschaftssteuer Maturaball Auflösungsabgabe Ladestation Sponsorverträge Betriebsvermögen Freigrenze Kontenregister elektronisches Druckwerk Geschwisterstaffelung Eigentümer Grenzgänger Abgabenschuld Alkoholsteuer Kinderabsetzbetrag geringfügige Beschäftigung Steuerberater Wien Steuerberater Wien 1. Bezirk Steuerberater 1010 Wien Steuerberater Wien Innere Stadt