Energiekostenpauschale 2 (für 2023) für Kleinunternehmen bis 8.8.2024 beantragen!
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 einzubringen.
Krisen sind unvermeidbar und können in verschiedenen Formen auftreten, sei es durch z. B. wirtschaftliche Abschwünge oder unerwartete betriebliche Herausforderungen. Auch für kleinere Unternehmen ist es essenziell, gut vorbereitet zu sein, um solchen Situationen erfolgreich zu begegnen.
Hier einige Tipps zur Vorbereitung:
Stand: 26. Juni 2024
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 einzubringen.
Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen geplant.
Je nach Ladestation sind unterschiedliche Steuerreglungen zu beachten.
Die Grenze soll 2024 valorisiert werden.
Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie bringt erweiterte Dokumentationspflichten bei Entsendungen.
Auslaufende Coronaregelungen erhöhen Stundungszinsen um 2,5 Prozentpunkte.
Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region.
Wieviel Geld bekomme ich vom Finanzamt zurück bei negativem Einkommen?
Was ist bei einem Krisenplan für Ihr Unternehmen zu beachten?