Steuernews für Klienten

Ausgaben

Verfassungsgerichtshof kippt Abzugsverbot für Abfertigungszahlungen aus Sozialplänen

Im Rahmen einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Sozialplanabfertigungen verfassungswidrig ist, weil diese nicht mit individuell vereinbarten freiwilligen Abfertigungen gleichgesetzt werden können.

Aufhebung des Abzugsverbots für Abfertigungszahlungen

Im Bestreben überdimensionierte freiwillige Abfertigungen und Abfindungen möglichst unattraktiv zu gestalten, hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 1.3.2014 komplexe Regelungen zur Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Entgelt- und Abfertigungszahlungen eingeführt. Während gesetzliche Abfertigungen voll abzugsfähig sind, ist die Abzugsfähigkeit von sogenannten freiwilligen Abfertigungen, wozu entsprechend dem Gesetzeswortlaut auch solche im Rahmen von Sozialplänen gehören, mit dem Ausmaß des beim Zahlungsempfänger lohnsteuerbegünstigten Betrages (Besteuerung mit 6 %) bzw. fiktiv begünstigten Betrages (im Hinblick auf die Abfertigung Neu) begrenzt.

Im Rahmen einer jüngst ergangenen Entscheidung hat der VfGH diese Gleichsetzung von Sozialplanabfertigungen und freiwilligen individualvereinbarten Abfertigungen nunmehr als gleichheitswidrig erkannt. Begründet wird dies damit, dass die wesentlich ungleichen Sachverhalte einer individuell vereinbarten freiwilligen Abfertigung im Rahmen einer Arbeitgeberkündigung einerseits und Sozialplanabfertigungen im Zuge einer Betriebsänderung andererseits nicht gleich behandelt werden können. Der VfGH hat daher entschieden, dass das Betriebsausgabenabzugsverbot für Sozialplanabfertigungen gegen den Gleichheitssatz verstößt, da die Regelung zu sachlich nicht begründbaren Differenzierungen führt.

Die Entscheidung des VfGH entfaltet, abgesehen von bereits anhängigen Fällen, allerdings erst zukünftig Wirkung, weil dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist zur Änderung der maßgeblichen Bestimmung bis 31.12.2022 eingeräumt wurde.

Stand: 28. Juni 2022

Bild: Sebastian Duda - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Juli 2022

Wie ist die neue Kurzarbeit ab Juli 2022 geregelt?

Übersicht über die Regelungen der neuen Kurzarbeit ab Juli 2022

Welche Änderungen bringt das Teuerungsentlastungspaket?

Viele Einzelmaßnahmen sollen steuerliche Erleichterung bringen.

Unter welchen Voraussetzungen sind Spenden für die Ukraine steuerlich abzugsfähig?

Welchen betraglichen Beschränkungen unterliegt der Spendenabzug für die Ukraine?

Verfassungsgerichtshof kippt Abzugsverbot für Abfertigungszahlungen aus Sozialplänen

Unterliegen Abfertigungen aus Sozialplänen dem Betriebsausgabenabzugsverbot?

Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2022 – Neue Sachbezugswerte ab 2023

Dies betrifft Wohnraum den der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellt.

Verlängerung der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Jahresabschlüsse beschlossen

Eine verlängerte Frist für die Offenlegung und Aufstellung von Jahresabschlüssen wurde beschlossen.

Wie wurde der Familienbonus Plus erhöht?

Mehr Steuerersparnis durch die Steuerreform und Teuerungsentlastungspaket.

Wie Ihre Kunden zu Weiterempfehlern werden

Egal wie gut die eigene Verkaufsmannschaft ist, es gilt: Die beste Erfolgsquote hat meist ein Weiterempfehler.