Steuernews für Klienten

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Welche Möglichkeiten bietet die digitale Verwaltung?

Die Digitalisierung beeinflusst auch die österreichische Verwaltung zunehmend. Gerade für Unternehmen bieten sich dabei zahlreiche Möglichkeiten, um ansonsten zeitaufwändige Behördenwege durch die Inanspruchnahme digitaler (Verwaltungs-)Dienste zu vermeiden. Hier einige Beispiele dazu:

Onlineplattform oesterreich.gv.at

Auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at können ausgewählte Amtswege online erledigt und Informationen rund um Verwaltungsthemen abgerufen werden.

Unternehmensserviceportal (USP)

Zahlreiche e-Government-Anwendungen der Verwaltung für Unternehmer bietet das Unternehmensserviceportal (https://www.usp.gv.at). Mit nur einer Anmeldung sind über das USP z. B. folgende Verwaltungstätigkeiten möglich:

  • Steuermeldungen (FinanzOnline),
  • Meldungen an die Sozialversicherung (ELDA online) und Einsicht in die Beitragskonten der österreichischen Gesundheitskasse (WEBEKU) und
  • Einsicht in das SVS-Beitragskonto für Bevollmächtigte.

Elektronische Zustellung

Wie schon berichtet sind Unternehmen seit dem 1.1.2020 verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Die elektronische Zustellung erfolgt über das Unternehmensserviceportal oder über oesterreich.gv.at.

Elektronische Rechnungslegung an die öffentliche Verwaltung

Die e-Rechnung oder elektronische Rechnung ist ein Datenübertragungsverfahren für die Einbringung elektronisch strukturierter Rechnungen. Seit 1.1.2013 ist die e-Rechnung der Papierrechnung gleichgestellt. Im Bereich „Business to Government“ („B2G“) kann die Übermittlung der Rechnungen über drei verschiedene Möglichkeiten eingebracht werden:

  • Hochladen von ebInterface-XML Rechnungen (=ein österreichischer XML-Rechnungsstandard),
  • ein eigenes, technisch gekoppeltes Softwaresystem mittels Webservice oder
  • über ein Online-Formular.

Mehr zum Thema e-Rechnung erfahren Sie unter https://www.erechnung.gv.at.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: Elnur - Adobe Stock.com

Artikel der Ausgabe Juli 2021

Gesundheitskasse: Fristverlängerung für Zahlungserleichterungen bis 15.7.

Die Frist für die Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 endete wie bereits berichtet am 30.6.2021.

Sonderbestimmung zum Pendlerpauschale läuft per 1.7.2021 aus

Für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Juli 2021 gilt diese Sonderbestimmung der Coronakrise nicht mehr.

Was gibt es Neues in der Liebhaberei?

Keine Liebhaberei bei Unwägbarkeit.

Welche Möglichkeiten bietet die digitale Verwaltung?

Die Digitalisierung beeinflusst auch die österreichische Verwaltung zunehmend.

Wann unterliegen Gutscheine der Umsatzsteuer?

Gerade in Zeiten der Coronakrise waren viele Unternehmen gezwungen, Gutscheine auszugeben.

Wie vermeide ich Steuern bei der Heimreise aus dem Urlaub?

Für Einreisen aus einem anderen EU-Staat gelten grundsätzlich Richtmengen bzw. Freigrenzen.

Können offene Mindestkörperschaftsteuern bei einer verschmelzenden Umwandlung auf eine natürliche Person gutgeschrieben werden?

Eine GmbH wurde gemäß den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes durch Übertragung des Unternehmens auf den Alleingesellschafter umgewandelt.

Ab in den Urlaub! Wie bin ich krankenversichert?

Wenn Sie Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).