Der richtige Partner für Sie!

Steuernews für Klienten

Wie Sie auch als Unternehmer entspannt Ihren Urlaub antreten können

Illustration

Planen Sie jene Aufgaben, von denen Sie bereits wissen, dass diese während Ihres Urlaubes zur Erledigung anstehen. Verteilen Sie die Erledigung auf Ihre Mitarbeiter. Dies gelingt nur dann, wenn Ihre Mitarbeiter im Besitz aller notwendigen Informationen für diese Erledigung sind und Ihr Vertrauen genießen.

Wenn möglich suchen Sie für die Zeit Ihres Urlaubes eine Stellvertretung und klären Sie mit dieser Person Aufgaben, Vollmachten und Handlungsspielräume. Ihr Stellvertreter sollte Sie in definierten Notfällen kontaktieren können. Überlegen Sie auch, welchen Datenzugriff der Stellvertreter benötigt.

Informieren Sie rechtzeitig Ihre Mitarbeiter und aber auch bestimmte Geschäftspartner, wie z. B. wichtige Kunden, mit denen Sie persönlich laufend in Kontakt stehen, über Ihre Abwesenheit. So ist jeder darauf vorbereitet und wird verstehen, dass auch Sie als Unternehmer Erholung brauchen. In einer automatisierten Antwort auf eingehende E-Mails informieren Sie kurz über Ihre Abwesenheit (mit Angabe des Rückkehrdatums), geben die Kontaktdaten Ihrer Stellvertretung bekannt und dass Sie sich nach Ihrem Urlaub auch gerne wieder persönlich um das Anliegen kümmern werden.

Überlegen Sie sich genau im Vorhinein, ob und wie Sie im Urlaub erreichbar sein wollen. Oft ist es nicht möglich, sich völlig abzukapseln. Legen Sie in diesem Fall zumindest klare Regeln fest, damit die Erholung auch tatsächlich eintritt.

Stand: 25. Juni 2019

Bild: Dmitry Ersler - stock.adobe.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Juli 2019

Wann liegt bei Vermietung einer Immobilie an einen Gesellschafter eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

Das Bundesministerium für Finanzen hat nun auf Basis einiger Urteile des Verwaltungsgerichtshofes seine Rechtsansicht zu dieser Thematik in einer eigenen Information veröffentlicht.

Muss man in Österreich auch ohne Wohnsitz Steuern zahlen?

Hat man in Österreich einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist man unbeschränkt steuerpflichtig.

Wie sind Geschäftsessen steuerlich abzugsfähig?

Bei der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten gilt es, Ertragsteuerrecht und Umsatzsteuerrecht auseinanderzuhalten.

Kontrollieren Sie den IBAN vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt!

Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN.

A1-Bescheinigung bei Dienstreisen in die EU/EWR/Schweiz nicht vergessen!

Im Sozialversicherungsrecht gibt es keine Unterscheidung zwischen einer Entsendung und einer Dienstreise.

Wie sind Bezüge von Gesellschaftern-Geschäftsführern steuer- und sozialversicherungsrechtlich einzuordnen?

Bei einer Beteiligung von mehr als 25 % handelt es sich steuerlich um eine „wesentliche Beteiligung“.

Wie Sie auch als Unternehmer entspannt Ihren Urlaub antreten können

Planen Sie jene Aufgaben, von denen Sie bereits wissen, dass diese während Ihres Urlaubes zur Erledigung anstehen.

akzente Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Führichgasse 6 1010 Wien Österreich +4315125863 +4315134041 http:/www.akzente.at/