Was gibt es Neues bei der Registrierkassenpflicht?
Die Registrierkassen sind mit technischen Sicherheitslösungen gegen Manipulation zu schützen.
Wenn die Erbringung von Bauleistungen von einem Unternehmen (auftraggebendes Unternehmen) an ein anderes Unternehmen (beauftragtes Unternehmen) ganz oder teilweise weitergegeben wird, so gilt folgende Haftungsregel:
Die oben genannte Haftung entfällt unter bestimmten Voraussetzungen, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohnes in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) geführt wird, oder (wenn dies nicht zutrifft) das auftraggebende Unternehmen 25 % des zu leistenden Werklohnes (Haftungsbetrag) gleichzeitig mit der Leistung des Werklohnes an das Dienstleistungszentrum bei der Wiener Gebietskrankenkasse überweist.
Aufgrund der Überweisung der Haftungsbeträge ergeben sich Guthaben auf dem Beitragskonto. Seit Jahresbeginn können Auftraggeber-Haftungsguthaben ohne Zustimmung des Unternehmers mit ausstehenden Zahlungen bei anderen Behörden laut Gesetz in folgender Reihenfolge mit Verbindlichkeiten beglichen werden:
Stand: 29. Juni 2016
Die Registrierkassen sind mit technischen Sicherheitslösungen gegen Manipulation zu schützen.
Der Handwerkerbonus wurde verlängert.
Bereits mit der Steuerreform 2015 wurde die Erstellung eines Kontenregisters beschlossen.
Unter die Regelungen zum Schenkungsmeldegesetz fallen keine Erbschaften.
Der Kleinunternehmer kann auf die Umsatzsteuerbefreiung schriftlich verzichten.
Das auftraggebende Unternehmen haftet bis zum Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohnes.
Die Behörde führte bei einem Taxiunternehmer eine Außenprüfung durch.
Höchstleistungen lassen sich nur erbringen, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen.