Steuerreform: Was wurde in der letzten Zeit geändert?
Im Zuge der Regierungsvorlage und des parlamentarischen Prozesses ist es bei der Steuerreform noch zu einigen Änderungen gekommen.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland einen Wohnsitz oder Sitz haben und deren Umsätze € 30.000,00 jährlich nicht übersteigen. Sie sind unecht von der Umsatzsteuer befreit und haben daher kein Recht auf Vorsteuerabzug.
Auf die Kleinunternehmerregelung kann verzichtet werden. Der Verzicht muss schriftlich eingebracht werden und bindet den Unternehmer für mindestens fünf Kalenderjahre.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) Klagenfurt hatte zu entscheiden, ob ein Regelbesteuerungsantrag nach Beendigung einer unternehmerischen Tätigkeit weiterhin gilt.
Wenn die unternehmerische Tätigkeit beendet wird, erlischt auch die fünfjährige Bindungswirkung der Option. Daher muss neuerlich eine Verzichtserklärung abgegeben werden, wenn die unternehmerische Tätigkeit wieder aufgenommen wird – auch bei identer Tätigkeit, außer es wird von vornherein beabsichtigt, dass die Unterbrechung nur zeitlich befristet ist.
Im konkreten Fall allerdings hatte die Steuerpflichtige dem Finanzamt weder die Betriebseinstellung noch die Neueröffnung (mit dem geänderten Tätigkeitsfeld) gemeldet. Außerdem hat sie aus der ersten Tätigkeit noch Einnahmen erzielt, als sie die neue Tätigkeit bereits begonnen hatte.
Laut der Behörde hätte die Steuerpflichtige daher in diesem Fall den Optionsantrag widerrufen müssen, damit die Umsätze steuerfrei bleiben. Das ist nicht erfolgt und somit gilt die Option auf Regelbesteuerung weiter.
Stand: 29. Juni 2015
Im Zuge der Regierungsvorlage und des parlamentarischen Prozesses ist es bei der Steuerreform noch zu einigen Änderungen gekommen.
Die Regierungsvorlage zur Steuerreform sieht einige Informationen rund um das Thema Auto vor.
Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht.
Der Verein ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen.
Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland einen Wohnsitz oder Sitz haben und deren Umsätze € 30.000,00 jährlich nicht übersteigen.
Ferialarbeiter bzw. -angestellte sind Schüler und Studenten, die im Sommer arbeiten, um Geld dazuzuverdienen.
Durch geschickte Unternehmenskooperationen kann man auf das Know-how von anderen zurückgreifen. So wird das eigene Unternehmen schlagkräftiger und stärker.
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