Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?
Viele Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen sind zu beachten.
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Die Familienbeihilfe wurde inflationsbedingt mittels der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung angepasst. Für 2024 gelten monatlich folgende Werte:
Alter | Beihilfe pro Monat |
ab Geburt | € 132,30 |
ab 3 Jahren | € 141,50 |
ab 10 Jahren | € 164,20 |
ab 19 Jahren | € 191,60 |
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2024 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe:
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 180,90.
Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2024 € 67,80 pro Monat und Kind.
Stand: 19. Dezember 2023
Viele Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen sind zu beachten.
Jährliches Update zur Bausparprämie.
Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen ab Jänner 2024.
Änderungen des Gesellschaftsrechts, Steuerbefreiung für bestimmte Mitarbeiterbeteiligungen und eine Reform der Gemeinnützigkeit.
Jährliche Valorisierung der Familienbeihilfe.
Sozialversicherung erhöht die Zinsen.
Kontrolle des Zahlungseingangs, Verjährung, Mahnungen, Inkasso, Forderungseintreibung per Gericht.
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