Was bringt das neue Arbeitsplatzpauschale für betriebliche Einkünfte?
Ab 2022 soll auch ein Arbeitsplatzpauschale für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung als Betriebsausgabe gelten.
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Im Zuge der ökosozialen Steuerreform (bei Drucklegung noch nicht beschlossen) soll die Besteuerung von Kryptowährungen neu geregelt werden. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige wichtige Eckpunkte dieser geplanten Neuregelungen.
Die Steuerpflicht für Einkünfte aus Kryptowährungen soll mit 1.3.2022 in Kraft treten und erstmals auf Kryptowährungen anzuwenden sein, die nach dem 28.2.2021 angeschafft wurden. Kryptowährungen, die davor angeschafft wurden, unterliegen als „Altvermögen“ nicht dem neuen Besteuerungsregime.
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sollen um Einkünfte aus Kryptowährungen erweitert werden. Unter Einkünften aus Kryptowährungen sind dabei gemeint
Einkünfte aus Kryptowährungen sollen in der Regel dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen. Bei Anwendung eines besonderen Steuersatzes soll auch bei Einkünften aus Kryptowährungen eine Verlustverrechnung mit anderen sondersteuersatzbesteuerten Kapitaleinkünften, ausgenommen mit Sparbuchzinsen und Stiftungszuwendungen, möglich sein.
Einkünfte aus Kryptowährungen sollen – sofern der besondere Steuersatz zur Anwendung gelangt – der Kapitalertragsteuerabzugspflicht (KESt) unterliegen (bei nicht öffentlich angebotenen Darlehensforderungen, die zu Einkünften aus der Überlassung von Kryptowährungen führen können, kommt der besondere Steuersatz nicht zur Anwendung). Die Verpflichtung zur Einbehaltung der Kapitalertragsteuer soll erst für Kapitalerträge vorgesehen werden, die nach dem 31.12.2023 anfallen.
Dies ist nur ein grober Überblick über die geplante Neuregelung. Umfangreiche weitere Bestimmungen sind zu beachten.
Stand: 01. Januar 2022
Ab 2022 soll auch ein Arbeitsplatzpauschale für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung der Wohnung als Betriebsausgabe gelten.
Bezieht eine in Österreich ansässige Person Einkünfte aus unselbständiger Arbeit aus ausländischen Quellen, so sind diese Einkünfte dennoch im Rahmen der Steuererklärung zu erfassen.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu Fundstellen im Internet zu einigen wichtigen Corona-Zuschüssen.
Im Zuge der ökosozialen Steuerreform soll die Besteuerung von Kryptowährungen neu geregelt werden.
Die Steuerbefreiung für Gutscheine in Höhe von € 8,00 pro Arbeitstag soll ab dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr nur für Mahlzeiten gelten, die in einer Gaststätte konsumiert werden.
Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Kunden nutzen immer häufiger soziale Medien oder andere Internetplattformen, um ihre Beschwerden anzubringen.
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