Was gibt es 2019 Neues bei Steuern und Sozialversicherung?
Zu jedem Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen einzustellen.
Eines der wichtigsten Ziele eines Unternehmens ist es, die Liquidität aufrechtzuerhalten und damit ständig zahlungsfähig zu sein. Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig, so liegt ein Insolvenztatbestand vor.
Um nicht von Liquiditätsengpässen überrascht zu werden, ist es ratsam, mittels eines Finanzplanes die Zahlungsströme eines Unternehmens zu erfassen und deren Auswirkung auf das Bankkonto zu planen.
Kurzfristige Finanzplanung ist dabei im Sinne einer Liquiditätsvorschau auf Tages- oder Wochenbasis nur wenige Wochen in die Zukunft gerichtet. Dies ist besonders bei Unternehmen in der Krise erforderlich, die bereits nur sehr geringe liquide Mittel zur Verfügung haben. Dabei werden ausgehend von einem Liquiditätsstatus (Stände der Bankkonten) die kurzfristig zu erwartenden Aus- und Einzahlungen geplant.
Eine mittelfristige Finanzplanung erstreckt sich oft über ein bis zwei Jahre und kann auch rollierend durchgeführt werden. Geplant wird auf Monats- bzw. eventuell auch auf Quartalsbasis. Ein Finanzplan für das kommende Jahr wird oft aus den geplanten Budgetzahlen abgeleitet. So können frühzeitig mögliche Liquiditätsengpässe identifiziert werden und in Ruhe Gegenmaßnahmen, wie z. B. Gespräche mit der Bank oder Aufbringung von Eigenkapital, diskutiert werden.
Die langfristige Finanzplanung hat meist einen Planungshorizont von mehreren Jahren und wird aus einem langfristigen Erfolgsplan abgeleitet.
Stand: 27. Dezember 2018
Zu jedem Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen einzustellen.
Es wird nun neu zwischen Einzweck-Gutscheinen und Mehrzweck-Gutscheinen unterschieden.
Die Wirtschaftskammer finanziert sich hauptsächlich durch Umlagen der eigenen Mitglieder.
Selbständige unterliegen keiner verpflichtenden Arbeitslosenversicherung, können dieser jedoch unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig beitreten.
Die Bemessungsgrundlage des DZ ist die gleiche wie die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds.
Eines der wichtigsten Ziele eines Unternehmens ist es, die Liquidität aufrechtzuerhalten und damit ständig zahlungsfähig zu sein.