Abgabenänderungsgesetz 2016
Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzesentwurf über das Abgabenänderungsgesetz 2016 geeinigt und diesen beim Nationalrat eingebracht.
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In vielen Betrieben hat sich ein jährliches Mitarbeitergespräch zum fixen Bestandteil der Unternehmenskultur etabliert. Worauf sollten Vorgesetzte und Mitarbeiter bei der Gesprächsführung achten?
Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Themen Sie ansprechen möchten. Geht es mehr um Aufgaben oder Soft Skills? Nicht immer ist alles rosig. Dann sollten mögliche Kritikpunkte bedacht werden, insbesondere wie diese formuliert werden, damit die Kritik konstruktiv bleibt. Für ein zukunftsorientiertes Gespräch sollte man sich schon vorher klar sein, welche Zielvereinbarungen angestrebt werden.
Sorgen Sie für eine möglichst angenehme und entspannte Gesprächsatmosphäre. Dabei kommt es auf die Wahl des Ortes, der möglichst ungestört sein sollte, sowie auf das Gesprächsklima an, nach dem Motto „Der Ton macht die Musik“. Die Führungskraft sollte ehrliches Interesse an der Arbeit und Wertschätzung zeigen. Beim Thema Kritik gilt es – besonders für den Vorgesetzten – Fingerspitzengefühl anzuwenden und das Hauptaugenmerk auf Verbesserungsvorschläge zu legen.
Beide, Vorgesetzter und Mitarbeiter, sollen ihre Entwicklungswünsche und die angestrebten Ziele ansprechen können. Am besten werden die Zielvereinbarungen schriftlich festgehalten. Wichtig ist, dass beide Gesprächspartner aus dem Mitarbeitergespräch mit gutem Gefühl herausgehen.
Stand: 28. Dezember 2016
Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzesentwurf über das Abgabenänderungsgesetz 2016 geeinigt und diesen beim Nationalrat eingebracht.
Grundsätzlich ist auch bei Einnahmen außerhalb der Betriebsstätte bei der Barzahlung ein Beleg auszufolgen, von dem eine Durchschrift aufzubewahren ist.
Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen, die Unternehmer zu machen haben.
Außergewöhnliche Belastungen, z. B. Krankheitskosten, müssen grundsätzlich vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden.
Nach dem ASVG hat der Arbeitgeber seine Dienstnehmer vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden.
Das Kontenregister des Finanzministeriums hat mittlerweile seinen Betrieb aufgenommen. Wer kann nun tatsächlich einsehen?
In vielen Betrieben hat sich ein jährliches Mitarbeitergespräch zum fixen Bestandteil der Unternehmenskultur etabliert.
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