Steuernews für Klienten

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Vom Website-Besucher zum Kunden

Wie kann der Kunde mit Ihnen in Kontakt treten?

Der Besucher der Website wird nur mit Ihnen in Kontakt treten, wenn Sie es ihm auf der Startseite anbieten durch

  • ein Kontaktformular, einen Rückrufservice und/oder
  • gut sichtbare Kontaktdaten wie etwa Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Ihr Standort verbunden mit einer Karte und den Öffnungszeiten Ihres Unternehmens.

Kann Ihre Website auf einem mobilen Gerät gelesen werden?

Wenn man schnell etwas braucht, sucht man mit dem Smartphone oder mit einem Tablet. Deshalb ist es wichtig, dass die Website auf diesen Geräten gut lesbar ist. Sind ihre Kontaktdaten in dieser Version zu finden?

Nutzen Sie Social-Media-Netzwerke

Durch Social-Media-Netzwerke wie Twitter oder Facebook können sich die Besucher näher über Ihre Produkte und das Unternehmen informieren. Zeigen Sie Ihre Produkte in Videos und posten Sie positives Kundenfeedback.

Design/Logo/Content

Wichtig sind eine schön gestaltete Website, ein ansprechendes Logo und eine benutzerfreundliche Website (kurze Ladezeiten, funktionierende Links).

Selbstverständlich ist, dass die Informationen auf Ihrer Website immer am neuesten Stand sind. Der Inhalt sollte wertvoll sein für Ihre Besucher.

Stand: 21. Dezember 2015

Bild: gzorgz - Fotolia.com

Artikel der Ausgabe Jänner 2016

Überblick über die wichtigsten Änderungen

Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst

Zusätzliche Meldepflichten im Februar

Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen.

Was kennzeichnet einen Scheinunternehmer?

Mit Jahresbeginn treten auch die Maßnahmen im Zuge des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes in Kraft.

Grunderwerbsteuer / Grundstückswert

Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert.

Sozialversicherung: Änderungen seit Jahresbeginn

Einheitlicher Krankenversicherungs-Beitragssatz im ASVG

Auszug aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2015

Die Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft.

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